Auslandsreisen nur mit Genehmigung der Bundeswehr

Heute Morgen (06.04.) lese ich in der Tagesschau-App, dass im neuen Wehrdienstgesetz eine Meldepflicht für Männer zwischen 18 und 45 Jahren vorgesehen ist, wenn sie sich länger als drei Monate im Ausland aufhalten. Vom Verteidigungsministerium wird das als reine Erfassungsmaßnahme für den Ernstfall abgetan. Solange der Wehrdienst aber noch freiwillig ist, soll die Genehmigung als erteilt gelten. Danke für die Großzügigkeit, liebes Verteidigungsministerium!

Der CSU-Politiker Thomas Erndl könne mit einer Meldepflicht gut leben, solange es keine Wehrpflicht gibt. Da bin ich aber froh, dass der CSU-Politiker, der sonst über jede Pflicht und Vorschrift schimpft, damit leben kann, wenn junge Männer sich bei der Bundeswehr melden müssen, wenn sie davon Gebrauch machen wollen, im Ausland zu studieren, Europa zu erkunden oder im Ausland zu arbeiten.

Aber mal ganz ehrlich: Wird das nicht darauf hinauslaufen, dass in ein bis zwei Jahren die Wehrpflicht eingeführt wird und man dann ohne Erlaubnis der Bundeswehr nicht mehr ausreisen darf? Klar, in der aktuellen Fassung kann man das noch umgehen, indem man einfach ein Rückreiseticket bucht. Aber wenn man mit dem Auto über die Grenze will und keinen Nachweis hat, wann man zurückkommt, lassen sie einen dann nicht ausreisen?

Ich befürchte, dass Oles Buch sich leider mit jedem Monat weiter bewahrheitet – oder übertreibe ich hier?

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