April 2026: Ja, auch wir reden über den Wal

Nein, mir ist auch klar das wir hier nicht von Balkon PV reden, aber

a) eventuell ist der Business case ich baue batteriespeicher + ein Umspannwerk + eine neue Trasse … ja auch wirtschaftlich

b) Wenn man Investoren hat, die ihre Milliarden loswerden wollen, weil batteriespeicher erstmal wirtschaftlich wären, man dann aber sagt:

Ja interessant, aber jetzt bitte erstmal Prüfverfahren für den Standort beantragen, dann anschlusserweiterung beantragen, dann usw usf. Ist klar, dass das 10 jahre dauert, dann ist so eine Investition nicht interessant.

Wenn man aber Fabriken in kürzester Zeit hochziehen kann, kann man das im Prinzip auch mit der Infrastruktur, wenn einem da nicht irgendwo ein Zettelstapel Genehmigung der nach Eingang abgearbeitet wird dazwischen kommt.

Verfahrensfreiheit ist der Ausdruck den ich meine, das gibt es ja auch, zB

Genehmigungsfreiheit für PV-Anlagen auf Dächern und Freiflächen

Eine der zentralen Neuerungen: PV-Anlagen sind künftig vollständig verfahrensfrei, unabhängig davon, ob sie auf Dächern oder im Freiland errichtet werden.

  • Freiflächen-Photovoltaikanlagen sind verfahrensfrei gestellt (§ 50 Abs. 1 LBO)

  • Die Verfahrensfreiheit gilt ebenso für Ladeinfrastruktur für Elektromobilität und

  • für Anlagen zur Erzeugung und Nutzung von Wasserstoff aus PV-Strom, sofern sie dem Eigenverbrauch dienen (§ 50 Abs. 1, Buchst. g LBO).

Der Witz ist natürlich hier, das die technische Infrastruktur bei industrie idR bereits gegeben ist, bei Freiflächen sind wir bei genau deinem fall, aber soweit ich weiß bauen zB Windparks ihre Umspannwerke schon mal mit, oder?

A) Netze sind ein natürliches Monopol. Du schlägst gerade vor, dass es ein Businesscase wäre, parallel ein neues Netz zu bauen. Mal davon abgesehen, dass das extrem unwirtschaftlich wäre und auch wohl auf wenig Akzeptanz treffen würde. Die Kapazitäten würden dadurch nicht herbeigezaubert. Die sind trotzdem nicht da.

B) Ja, dann ist die Investition nicht interessant, aber wenn das die Zahlen sind. Was ist dein Vorschlag? Lügen, man bekommt es in zwei Jahren und dann acht Jahre von dem Geld der Gemeinschaft den privaten Investor entschädigen?

Ich weiß wirklich nicht, welche Genehmigungen du hier meinst. Habe ja jetzt mehrfach gefragt. Meinst du die Netzanschlussbegehren, die gerade vom Windhund-Verfahren auf das Reifegradverfahren umgestellt werden?

Zu deiner Frage: Ja, große Windparks bauen kleine Umspannwerke (das sind aber nicht die Größenordnung, bei der die Lieferzeiten so sind). Aber auch die kleinen Umspannwerke müssen ans Netz angeschlossen werden. Und die Leitungen müssen das dann aushalten. Die Alternative ist, dass man das dann abregelt und wir vom Geld der vielen Stromkunden private Investoren entschädigen, die irgendwo ein Windpark hinbauen und anschließen, egal ob die Leitung das kann oder nicht.

Ich schlage kein paralleles Netz vor. Mein Punkt ist: Wenn Investoren bereit sind, nicht nur die Speicher, sondern auch die nötige Infrastruktur (Umspannwerke/Trassen) zu finanzieren (und evtl sogar die Kapazitäten dafür zu schaffen), darf die administrative Bearbeitung dieser Anschlussprojekte nicht 10 Jahre dauern.

Das Reifegradverfahren ist nur eine faire Art, den Mangel zu verwalten – es beseitigt aber nicht den Mangel an Geschwindigkeit. Während wir bei PV-Dachanlagen durch Verfahrensfreiheit echte Beschleunigung sehen, hängen Großspeicher in Genehmigungsprozessen fest, die aus einer Zeit stammen, als wir noch keine Energiewende in diesem Tempo brauchten.

‘Anything we can actually do, we can afford’ bedeutet hier: Wir haben das Geld und die Technik, aber wir erlauben uns selbst nicht, schnell genug zu handeln.

Am allerbesten wären eine art “Fast-Lanes” für Speicher, die systemdienlich sind, oder noch besser das und genossenschaftlich. Wenn ein Investor sagt: “Ich baue Speicher + Anschluss auf eigene Kosten nach Standard X”, müsste das innerhalb von 6 Monaten durch sein.

Naja: Erstens wird kein Investor bereit sein, komplette Trassen zu bauen, parallel zu den bestehenden Netzen.

Mit administrativer Bearbeitung meinst du übersetzt: Ob sich etwa Gemeinden (also Anwohner*innen) und Verbände einbringen dürfen, ob man überprüft, dass die Planung sich an Standards gehalten hat. Aber das gilt nur für Trassen.

Der Bau von Umspannwerken dauert keine 10 Jahre durch Behörden.

Stimmt, das Verfahren beseitigt den Mangel nicht. Der Mangel ist jetzt halt da und mit Lieferzeiten und Bauzeiten und Kapazitäten, wird er nicht in zwei Jahren behoben sein. Daher ist keine angebliche Genehmigung von Batteriespeichern das Problem. Bzw. verstehe ich nicht, warum genau das das Problem sein sollte.

Deine Anwendung des Satzes ist falsch: Wir haben zum Beispiel trotz Geld nicht in beliebig schneller Geschwindigkeit beliebig viele Transformatoren. Wir haben auch nicht beliebig viele Planer oder Bauarbeiter in dem Bereich.

Aber auch das Thema Verfahren: Also da jede Genehmigung wegzukürzen, das Verfahren auszuhebeln, hat massive Folgen.

Das Reifengrafverfahren hat ja Systemdienlichkeit als einen Faktor drin. Wenn du aber sagst, die dürfen alle an der Fast-Lane vorbeifahren, sagst du auch: Die nächsten 10 Jahre bekommt dann kein Gewerbepark, keine Industrieanlage mehr Strom, wenn er nicht schon da ist. Bist du dir sicher, dass du das als Konsequenz willst? Zu deinem Zitat am Ende: Und wenn die Stromleitung das nicht umsetzen kann? Entschädigst du dann oder prüft man trotzdem noch die Netzkapazitäten?

Ich merke, dass wir hier an einem Punkt sind, an dem wir das Problem grundlegend unterschiedlich bewerten.

Du argumentierst aus der Sicht der aktuellen Mangelverwaltung und der technischen Restriktionen – das ist legitim und bildet den Status Quo ab - kein Widerspruch. Anything we can actually do. Das umfasst natürlich die Trafos, Ingenieure, Bauarbeiter.

Mein Punkt war und ist jedoch die systemische Ebene: Bürokratie und starre Verfahren wirken oft als Multiplikator für genau diesen Mangel, statt Anreize für dessen schnelle Überwindung zu setzen.

Da wir uns hier im Kreis drehen, was die Abwägung zwischen Planungssicherheit und Geschwindigkeit angeht, belasse ich es dabei. Die Praxis wird in den nächsten Jahren zeigen, ob das Reifegradverfahren ausreicht oder ob wir doch radikalere Wege in der Verfahrensfreiheit brauchen, um die Ziele der Energiewende zu erreichen.
​Danke für den Austausch, ich klinke mich hier aus.

Ich bin ein bisschen sauer auf Olivia, weil sie meinen gestrigen Beitrag in ihrer Tageszusammenfassung nicht gewürdigt hat. Aber vielleicht ist sie Empirikerin wie ich: “Geht mir fort mit eurem Geschwätz, gebt mir Zahlen!”

Okay, hier sind welche:

Der Stromverbrauch (Netzlast) lag 2024 bei 464,4 TWh. Das sind 464.400 GWh geteilt durch 365 Tage = ~1.270 GWh pro Tag. ( SMARD | Der Strommarkt im Jahr 2024 )

Dunkelflaute von 10 Tagen × 1.270 GWh/Tag = ~12.700 GWh Bedarf.

“Insgesamt wuchs der Batteriespeicherbestand in Deutschland auf etwa 28 GWh, verteilt auf rund 2,5 Millionen Anlagen. Diese Speicherkapazität reicht rechnerisch aus, um den durchschnittlichen privaten Tagesstromverbrauch von rund drei Millionen Privathaushalten in Deutschland zu speichern.” (03.05.2026, Rekordzubau bei Batteriespeichern | Bundesverband Solarwirtschaft )

12700/28 = 453.

Es liegen also zwei bis drei Größenordnungen zwischen Speicherbestand und Bedarf bei Dunkelflaute.

=> Gaskraftwerke als Reserve sind bis auf Weiteres unverzichtbar.

Bis zum Noteinsatz bei Dunkelflaute verdienen die Dinger entweder Geld mit dem Glätten des Wetterstroms - oder eben nicht, wenn das immer mehr Batterien übernehmen. Dann muss jemand anderes die Bereitstellungskosten bis zum Noteinsatz bezahlen: Entweder der Stromkunde oder - via staatliche Subvention - der Steuerzahler. In beiden Fällen sind das, tata: WIR.

Ja, da hatte sich das “Genie” Musk ja damals peinlich zu geäußert: https://youtube.com/shorts/qEHQwAQJ2Fo?si=YU9K9ynSoHxz243m

völlig zurecht. Ich verpasse ihr ein Update.