Nein, mir ist auch klar das wir hier nicht von Balkon PV reden, aber
a) eventuell ist der Business case ich baue batteriespeicher + ein Umspannwerk + eine neue Trasse … ja auch wirtschaftlich
b) Wenn man Investoren hat, die ihre Milliarden loswerden wollen, weil batteriespeicher erstmal wirtschaftlich wären, man dann aber sagt:
Ja interessant, aber jetzt bitte erstmal Prüfverfahren für den Standort beantragen, dann anschlusserweiterung beantragen, dann usw usf. Ist klar, dass das 10 jahre dauert, dann ist so eine Investition nicht interessant.
Wenn man aber Fabriken in kürzester Zeit hochziehen kann, kann man das im Prinzip auch mit der Infrastruktur, wenn einem da nicht irgendwo ein Zettelstapel Genehmigung der nach Eingang abgearbeitet wird dazwischen kommt.
Verfahrensfreiheit ist der Ausdruck den ich meine, das gibt es ja auch, zB
Genehmigungsfreiheit für PV-Anlagen auf Dächern und Freiflächen
Eine der zentralen Neuerungen: PV-Anlagen sind künftig vollständig verfahrensfrei, unabhängig davon, ob sie auf Dächern oder im Freiland errichtet werden.
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Freiflächen-Photovoltaikanlagen sind verfahrensfrei gestellt (§ 50 Abs. 1 LBO)
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Die Verfahrensfreiheit gilt ebenso für Ladeinfrastruktur für Elektromobilität und
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für Anlagen zur Erzeugung und Nutzung von Wasserstoff aus PV-Strom, sofern sie dem Eigenverbrauch dienen (§ 50 Abs. 1, Buchst. g LBO).
Der Witz ist natürlich hier, das die technische Infrastruktur bei industrie idR bereits gegeben ist, bei Freiflächen sind wir bei genau deinem fall, aber soweit ich weiß bauen zB Windparks ihre Umspannwerke schon mal mit, oder?