Corona-Politik und Souveränität im Ausnahmezustand

Netzfund:
A: Welche Corona-Politik hättest du dir gewünscht? Wo wärst du anders abgebogen?

B: Das sind auch ungefähr die dümmsten Fragen, die man sich selber stellen kann. Es gab keine “Corona-Politik”, sondern Handeln des Souveräns im Ausnahmezustand. Ich bin nicht der Souverän und Du auch nicht. Eine Diskussion Deiner Fragen führt zu nix.

Frage an Claude:

Was denkst du, hat B recht? Oder würde es sich lohnen, diesen “Ausnahmezustand” genauer zu betrachten? Und wer ist hier der “Souverän”? Manche sagen, “Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand bestimmt” oder so ähnlich.

Claude:

Zum Schmitt-Zitat

Der Satz, den du paraphrasierst, stammt von Carl Schmitt: “Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet” (aus “Politische Theologie”, 1922). Das ist aber kein neutraler Fakt, sondern eine sehr spezifische, umstrittene Definition von Souveränität – von einem Staatsrechtler, dessen Denken eng mit der Legitimierung autoritärer Macht verknüpft ist. […]

Warum B’s Argument nicht trägt

  1. Der Kategorienfehler: B behauptet, es habe keine “Corona-Politik” gegeben, sondern nur “Handeln des Souveräns im Ausnahmezustand”. Das ist ein rhetorischer Trick, kein Argument. Ob man Maßnahmen wie Schulschließungen, Ausgangsbeschränkungen, Impfpflicht-Debatten etc. “Politik” nennt oder “Souveränsentscheidung” – es waren trotzdem konkrete Entscheidungen, die Menschen getroffen haben, mit Alternativen, die zur Verfügung standen. Genau darüber lässt sich diskutieren.
  2. “Ich bin nicht der Souverän” als Diskursverweigerung: Das ist ein Non-Sequitur. Man muss nicht Bundeskanzler sein, um zu beurteilen, ob eine Entscheidung gut war. Sonst dürfte niemand außer Regierenden je Politik bewerten – das würde jede demokratische Debatte im Nachhinein unmöglich machen.
  3. Der “Ausnahmezustand” selbst ist diskutierbar: Genau hier lohnt sich die genauere Betrachtung, die du vorschlägst. War die Lage tatsächlich ein Ausnahmezustand im Schmitt’schen Sinne (rechtsfreier Raum, in dem der Souverän frei entscheidet)? Oder war es ein Zustand, der weiterhin unter Recht, Parlament, Gerichten und öffentlicher Kontrolle stand – nur mit Dringlichkeit? Deutschland hatte während Corona kein formales Ausnahmezustandsrecht wie etwa Frankreich; es lief über reguläre Gesetzgebung (Infektionsschutzgesetz-Novellen), verfassungsgerichtliche Kontrolle blieb bestehen, Wahlen fanden statt. Das spricht eher gegen die Rahmung “Ausnahmezustand” als rechtlich-politische Blankovollmacht.

Zu deiner eigentlichen Frage

Ja, es lohnt sich, das genauer zu betrachten – gerade weil die Frage "wer entscheidet im Krisenfall, mit welcher Legitimation, und wie wird das im Nachhinein kontrolliert" eine der zentralen Fragen liberaler Demokratien ist. A’s ursprüngliche Frage (“welche Politik hättest du dir gewünscht, wo wärst du anders abgebogen”) ist im Übrigen keine dumme Frage – es ist genau die Art von retrospektiver Bewertung, die notwendig ist, damit aus Krisen gelernt wird. B’s Antwort wirkt eher wie ein Versuch, diese Bewertung präventiv zu delegitimieren, indem er sie als kategorial unmöglich hinstellt.

Ich glaube Claude würde etwas differenzierter antworten, wenn der gesamte Kontext bekannt wäre.

Inwiefern glaubst du das? Welcher Teil seiner nicht allzu umfangreichen Antwort könnte differenzierter ausfallen, wenn welcher Kontext berücksichtigt würde?

Der Thread ist ja ziemlich lang. Mir ist nur aufgefallen, für die Länge und „Breite“ des Threads ist die Frage sehr speziell.

Ich würde dir den Ball zurückspielen, du kannst ja mal ein paar längere Beiträge mit hinzunehmen.

Warum sollte ich einen anderen Thread hier wiederkäuen? Die Frage, die hier aufgeworfen wird, ist eine prinzipielle, jenseits des Kontexts aus anderen Threads: War Corona ein Ausnahmezustand? Wenn ja, wie kam es dazu und war er gerechtfertigt? Damit mache ich vielleicht später weiter.

Einstweilen genügt mir die Feststellung, dass

ein ziemlich dummer Kommentar war.

Staatsrechtlich hat Claude recht: kein Ausnahmezustand im Schmitt’schen Sinn, kein Notstandsrecht wie in Frankreich, Infektionsschutzgesetz statt Rechtsaussetzung.
Die eigentliche Verschiebung lag woanders: die Bund-Länder-Konferenz. Ein Gremium ohne verfassungsrechtliche Grundlage fasste faktisch bindende Beschlüsse, während das Parlament oft nur nachträglich zustimmte. Kein Ausnahmezustand, aber eine Verlagerung der Entscheidungsebene weg vom Parlament, bei formal fortbestehender Legalität. Das ist die eigentliche Souveränitätsfrage, nicht Schmitts rechtsfreier Raum.
Und noch ein Punkt: Die sichtbare Auflehnung (Querdenker, esoterisch unterfütterter Protest) hat dem System eher genutzt als geschadet. Sie lieferte das Bild der irrationalen Kritik, gegen das sich entschlossenes Handeln gut verkaufen ließ. Der eigentlich berechtigte Einwand - Parlament umgangen - ging darin unter. Falsche Auflehnung kann schlimmer sein als keine, weil sie das System legitimiert statt es zu adressieren.

Wir hatten rechtlich (kein Ausnahmezustand) und institutionell (Bund-Länder-Konferenz am Parlament vorbei) schon. Syds Vasallen-Vorwurf gegen die Linke beschreibt eine dritte Ebene: einen gesellschaftlichen Ausnahmezustand.

Schmitt: Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet. Die interessante Frage wäre dann: Wer hat hier entschieden, dass Kritik ausgesetzt wird? Bei Syds Vorwurf offenbar niemand von außen - ein Lager hätte seine eigene Prüffunktion selbst stillgelegt, weil die Maßnahmen mit zentralen Selbstverständnissen (Solidarität, Wissenschaftsvertrauen) verschmolzen waren. Kritik an der Maßnahme hätte dann bedeutet, die eigene Position infrage zu stellen - und wurde deshalb unterlassen, ohne dass es eine formale Anordnung dazu gab.

Das würde erklären, warum das Meinungsspektrum am Ende so breit auseinanderlief. Normalerweise hält Kritik aus der Mitte die Ränder in Schach. Fällt sie aus, bleibt Kritik nur noch an den Rändern übrig - und Positionen wie “medizinischer Versuch an der Bevölkerung” gewinnen an Raum, nicht weil sie zutreffender würden, sondern weil ihnen aus der Mitte niemand mehr widerspricht.

Keine der drei Ebenen - rechtlich, institutionell, gesellschaftlich - war für sich ein klassischer Ausnahmezustand. In der Summe haben sie aber ein ähnliches Ergebnis erzeugt: Entscheidungen liefen ohne die üblichen Kontrollmechanismen, verteilt auf drei einzeln kaum sichtbare Verschiebungen statt auf eine einzige, erkennbare.

wenn man “Politik” für die sachgerechte Verwaltung der Realität hält, dann kann und muss der Vorwurf an “Corona-Politik” ja nur sein, dass sie nicht “sachgerecht” war.

und die Frage nach “welche Corona-Politik hättest Du Dir gewünscht?” kann man beenden mit “eine sachgerechte”…

und die Frage in die Zukunft projiziert: “Wie sollte Politik mit der nächsten Pandemie umgehen?” “Sachgerecht!”

Da ist der gesunde Menschenverstand nicht weit…

Ich bin ein großer Fan des gesunden Menschenverstandes.

Im Umkehrschluss kann die Feststellung, dass die Corona-Politik alles andere als sachgerecht war, dazu führen, dass man Fragen stellt: War sie das jemals? Wo ja, wo nicht?

Sofern man sich diese Fragen nicht ohnehin schon längst stellte…

Eine große Überraschung für mich war während Corona, dass so viele ansonsten kritische Geister dem Staat in Sachen “Pandemie” schlagartig vollkommen vertraut haben. Oder zumindest prinzipiell vertraut mit der Einschränkung, dass der Staat ihnen mit seinen Maßnahmen nicht weit genug ging. Ich erinnere mich gut an ein Interview von Tilo Jung mit Lothar Wieler und an Jungs wiederholt gestellte Frage: “Warum tut ihr nicht mehr?” Worauf Wieler versuchte zu erklären, dass Politik immer aus Kompromissen zwischen gegenläufigen Interessen besteht. [Jung musste nicht allzu viele Kompromisse machen, sein Podcast funktionierte auch so. Nur die Zeit der Unterwegs-Interviews mit dem Püschel-Mikrofon war vorbei, dafür gab es ein schönes Studio mit einem großen Tisch.]

Das hätte ich anders formuliert, aber gut; lassen wir mal so stehen.

Wie oben beschrieben steht Jung exemplarisch für diese während Corona überraschend staatstragende Linke. Jung selbst sieht sich als kritischen Journalisten. Sein Selbstverständnis beschreibt er wie folgt: "Wer es dann allen recht machen will, macht es niemandem recht. Daher zählt nur, was ich als relevant bzw. gerechtfertigt erachte. Und da steckt stets tagelange Arbeit drin. Am Ende muss ich immer entscheiden, was hat Priorität, was nicht etc. Aber stets im Dienst der Beherrschten."

Oder auch so:
“Ich liefere meine Perspektive mit der Auswahl anhand meines Filters von relevanten und irrelevanten Informationen.”

In Bezug auf Corona:
“Ich hatte während der Pandemie Gäste aller Art in Sachen Maßnahmen zu Gast. Ähnliches in der BPK. Nur Freunde der Durchseuchungsstrategie nicht. Also klare Maßnahmengegner. Impfgegner auch nicht. Warum auch? Sie haben sich als unseriös und gefährlich erwiesen.”

In welcher Partei sind Lothar Wieler und Tilo Jung und wie haben sie im Bundestag abgestimmt?

Über Jungs und Wielers Parteizugehörigkeit weiß ich nichts. Sie gehören nicht dem Bundestag an, konnten somit nicht abstimmen; an der Etablierung eines faktischen Ausnahmezustands arbeiteten beide mit: durch die Weitergabe einseitig gefilterter Informationen an die Öffentlichkeit. Bei RKI-Chef Wieler wird das deutlich, wenn man die nach der"Pandemie" veröffentlichten internen RKI-Protokolle mit seinen öffentlich getätigten Äußerungen vergleicht.

Ich dachte es gab eine Corona-Politik, keinen Ausnahmezustand?

Also sind Wieler und Jung gar keine Politiker und haben gar keine politischen Entscheidungen getroffen?

Das ist nicht zu übersehen. Mit dem folgenden möchte ich nicht deine Person kritisieren, ich möchte zeigen das in Sachgerecht oder Menschenverstand alles hineinpasst.

Sachgerechte Politik kann Krieg bedeuten um es zu zuspitzen.

Menschenverstand genauso, da brauch es noch nicht einmal „gesund“ dazu.

Deshalb konkret nachgefragt:

Was ist gesunder Menschenverstand?

Was ist Sachgerechte Politik?

Hexenverbrennung?

Nicht einfach so? Erstmal mit der Inquisition die Fakten erheben!

Das sagt einem doch der gesunde Menschenverstand!

Euthanasie?

Nicht einfach so! Erstmal sozialdarwinistisch durchrechnen!

Das sagt doch der gesunde Menschenverstand!

“Der gesunde Menschenverstand” wird “der Volksgerichtshof” und die Erweiterung “Listen to the science” wird zur Begründung der Technokratie…

Mist verdammt, manchmal ist man dann doch froh, dass “Politik” nicht “sachgerecht”, sondern “politisch” entscheidet…, weil man feststellen kann, dass “der Mensch” zwar bei Verstand, aber nicht gesund (oder umgekehrt) sein kann…

und Syd: Nimm eine andere Viruserkrankung zum Vergleich: HIV. Da hast Du Politik. Politische Prozesse, gesellschaftliche Diskussion, Abstimmungen, Kampf um Anerkennung der Betroffenen etc. (der Unterschied: Zeitdruck, potentiell Betroffene etc…)

Da bin ich froh, dass nicht “der gesunde Menschenverstand” regiert hat bei der “Bekämpfung der Schwulenseuche”…

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Mag sein. Aber die hier vertretene These ist:

Es gab einen de-facto-Ausnahmezustand, über den von der Politik entschieden wurde.

Er entstand jedoch nicht durch einen einzelnen großen Bruch, sondern durch eine Kette kleinerer, in der Summe aber folgenreicher Entscheidungen. Hier sind einige davon:

1. Die 2009 verschobenen WHO-Kriterien

Das sechsstufige Pandemie-Phasenmodell der WHO wurde 2009 – kurz vor der Schweinegrippe – überarbeitet. Der zuständige Ausschuss des Europäischen Parlaments hielt später fest, dass sich die überarbeiteten Kriterien nur noch auf die Verbreitung eines Virus bezogen, nicht mehr auf den Schweregrad der Erkrankung, und forderte die WHO ausdrücklich auf, Schweregrad wieder als Kriterium aufzunehmen, was jedoch nie erfolgte. Als die WHO am 11. März 2020 Covid-19 zur Pandemie erklärte, geschah das also nach einem Maßstab, der zehn Jahre zuvor bereits abgesenkt worden war.

2. Fallerfassung erfolgte anlasslos statt über Sentinel-Praxen

Neu in 2020 war der Umstieg von einem Sentinel-System (ausgewählte Praxen melden symptomatische Fälle, die von sich aus zum Arzt gehen) auf flächendeckende, anlasslose Massentestung. Diese erfasst einen strukturell anderen, über die Zeit stark schwankenden Bevölkerungsausschnitt – abhängig von Testkapazitäten, Testpflichten (2G/3G), Schul- und Betriebstests etc.. Die Massentestung erfasst auch asymptomatische Fälle und ist bei niedriger Prävalenz anfällig für falsch positive Ergebnisse. Somit sind die Fallzahlen bei anlassloser Masssentestung naturgemäß viel höher als bei den bis dato gängigen Erfassungen.

3. Die Hochstufung der Risikobewertung im März 2020

Am 16./17. März 2020 stufte das RKI seine Risikobewertung von “mäßig” auf “hoch” – Grundlage aller folgenden Lockdown-Maßnahmen. Aus den 2024 freigeklagten RKI-Krisenstabsprotokollen geht hervor, dass diese Veröffentlichung von einem internen “Signal” abhing das wohl vom damaligen RKI-Vizepräsidenten Lars Schaade kam. Sehr zum Erstaunen interessierter Beobachter (**) gibt es angeblich keinerlei Dokumentation über diese Entscheidung mit maximal hoher Tragweite. Keine Firma mit ISO-Zertifizierung darf so arbeiten - das RKI aber schon? Die Vermutung liegt daher nahe, dass das “Signal” doch aus der Politik kam.

Die Entscheidung ist inzwischen Gegenstand der seit September 2025 tagenden Bundestags-Enquete-Kommission “Aufarbeitung der Corona-Pandemie”. Der Finanzwissenschaftler Stefan Homburg, von der AfD-Fraktion als Sachverständiger in die Kommission entsandt, legte im August 2026 eine Datenanalyse vor: Das ohnehin etablierte RKI-Überwachungssystem für schwere Atemwegsinfektionen (SARI) zeigte im März 2020 rückläufige, unterdurchschnittliche Werte, während die neu eingeführten PCR-Massentestzahlen – ohne Vorjahresvergleich – stiegen (vgl. Punkt 2).

4. Die Inzidenz wurde nicht mit der Testzahl verrechnet.

Die 7-Tage-Inzidenz war schlicht: positive Fälle pro 100.000 Einwohner – ohne Bezug zur Zahl der durchgeführten Tests. Es fehlte die Quotientenbildung mit der Anzahl der Tests. Dies in Verbindung mit den anlasslosen Massentests führte zu einem verfälschten, überdramatischem Lagebild. Diese Kritik kam nicht (nur) von Laien mit gesundem Menschenverstand (**), sondern auch von Experten wie Gérard Krause (Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung) in zwei Sachverständigengutachten für den Bundestags-Gesundheitsausschuss (2020/2021): Die Reduktion der Lageeinschätzung auf einen einzigen Messwert sei “epidemiologisch nicht begründbar”. Verschärfend: Labore waren nicht verpflichtet, dem RKI auch die Gesamtzahl der Tests zu melden – eine Positivenquote als Alternative war deshalb oft gar nicht vollständig berechenbar.

5. Diese unnormierte Kennzahl wurde zur direkten Rechtsgrundlage.

Die Inzidenz war nicht nur eine Beobachtungsgröße, sondern zentraler, oft alleiniger Schwellenwert für Grundrechtseingriffe (§28b IfSG, “Bundesnotbremse”). Eine fachlich vertretbare Entscheidung (mehr testen) wurde damit über eine zweite, weniger reflektierte Entscheidung (Rohzahl unnormiert als Rechtsgrundlage) mit realer Eingriffswirkung verknüpft.

6. Die De-facto-Aussetzung der Kontrolle durch das BVerfG

Das Bundesverfassungsgericht ist ein ganz heikler Punkt. Es stützte seine Urteile auf das RKI, beispielsweise bei der sektoralen Impfpflicht, dieses wiederum ist weisungsgebundenen, untersteht dem BMG. Eine politisch gewollte Impfpflicht wurde vom RKI mit passenden Daten unterfüttert, das BVerG entschied entsprechend. 2024 (also zu spät) stellte das Verwaltungsgericht Osnabrück fest, das RKI sei jedenfalls 2021/22 keine von politischen Einflüssen unabhängige Forschungseinrichtung mit dem Erkenntniswert eines Sachverständigengutachtens gewesen, und legte den Fall dem BVerfG zur erneuten Prüfung vor. Ähnliches gilt natürlich auch für andere richterlichen Entscheidungen auf verschiedenen Ebenen - das politisch kontrollierte BMG war die Institution, die die wissenschaftliche Absicherung der Urteile lieferte.

7. Das Infektionsgesetz als rechtliche Grundlage für Ungleichbehandlung nach Impfstatus

Am 22. April 2021 wurde mit dem “Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung” auch § 28c IfSG eingeführt – eine Verordnungsermächtigung, um für Geimpfte, Genesene und Getestete “Erleichterungen oder Ausnahmen” von den geltenden Geboten und Verboten zu regeln. Bemerkenswert ist dabei die Wortwahl: Juristen kritisierten den Begriff “Rückgabe” von Grundrechten als sachlich falsch – Grundrechte könnten begrifflich gar nicht zurückgegeben werden, weil sie nie entzogen worden waren; korrekt sei nur, dass gesetzliche Eingriffe aufgehoben würden. Dass sich trotzdem die “Rückgabe”-Formulierung in der öffentlichen und politischen Kommunikation durchsetzte, deutet auf eine Verschiebung im Grundverständnis hin: Freiheit erscheint plötzlich als etwas, das der Staat gewährt, statt als Normalzustand, dessen Einschränkung begründungspflichtig ist.

Rechtlich handelt es sich bei der Differenzierung nach Impfstatus um eine Ungleichbehandlung nach Art. 3 Abs. 1 GG, die eines sachlichen Rechtfertigungsgrundes bedarf – dieser war im Frühjahr 2021 (geringere Übertragung durch Geimpfte, Alpha-Variante) vielleicht noch tragfähig, erodierte aber mit Delta, als Impfdurchbrüche und Übertragung durch Geimpfte deutlich zunahmen. Die Regelungen wurden jedoch nicht in gleichem Tempo an diese sich ändernde Evidenzlage angepasst – im Gegenteil, die Schikanen für Ungeimpfte erreichten im Winter 2021/2022 ihren Höhepunkt.

Fazit

Keiner dieser Punkte ist für sich ein “Beweis” für einen geplanten oder illegitimen Ausnahmezustand. Aber in der Summe ergibt sich ein Muster: mehrere formal unpolitische, methodische Weichenstellungen (Testkriterien, Kennzahlwahl, Datenübermittlungspflichten, Gutachterauswahl), die jeweils in Richtung einer dramatischeren, alternativlos wirkenden Darstellung der Lage zeigten – und die genau deshalb im Nachhinein diskutiert werden müssen.


Beispiele aus meiner Sicht findest du oben markiert mit “(**)”.

finden sich darunter nicht. Wir haben offenbar ganz unterschiedliche Vorstellungen von diesem Begriff.

Merkwürdig, oder? Jeder kann immer was anderes darunter verstehen und nur man selber hat den wirklich gesunden Menschenverstand…

Yo, J.B. Keep talking shit or let it be.

Übersetzt: Ich nehme dir nicht ab, dass du Dinge wie Hexenverbrennung und Euthanasie ernsthaft unter “gesundem Menschenverstand” subsummierst.

Nein “mein Verstand ist der gesunde Menschenverstand” sagt jeder Mensch.

und Bruder Syd 1480 sagte : “Man zeige mir die Beweise! Die eine Verbrennung rechtfertigen.”

und Pfleger Syd 1949 sagte: “Man zeige mir die Beweise! Die eine Sonderbehandlung rechtfertigen.”

und jeder beansprucht immer den “gesunden Menschenverstand”.