Das ist aber anekdotische Evidenz. Gewerkschaften wurden zur Organisierung von Arbeitern für die eigenen Rechte gegründet. Das wurde nicht gemacht, weil man die Welt für unmoralisch befunden hat. Erst das Fressen, dann die Moral - das ist auch hier der Geist dahinter.
Es ist jedenfalls in diesem Kontext zumindest eine schwache moralische Herangehensweise, da sie gesellschaftliche Gruppen, die für diese Fragestellung wichtig sind, außer Acht lässt.
Unabhängig davon, ob die eigene Position interessegeleitet ist oder nicht, sehe ich nicht, wieso man sich verbieten sollte, auf solche Schwachstellen hinzuweisen und Rechten die Deutungshoheit über die Moral zu überlassen.
Uff, da gibt es sehr viele Interpretationen und Begriffsverwendungen, das ist längst nicht allgemeiner Konsens. Es besteht allerdings die Gefahr, dass man, wenn man “interessegeleitet” gegen “moralisch” ausspielen will, ersteres selbst als moralischen Wert etabliert.
Ich stelle mir immer wieder die Frage an welchen Punkten sich systemische Fragen mit moralischen vermischen. Vielleicht mach ich da noch einen eigen Thread dazu auf weil mich das sehr beschäftigt. Das braucht aber ein bisschen Zeit und wird vermutlich ein etwas längerer Text
Jeder Mensch handelt mit oder gegen seine persönlichen Moralvorstellungen.
Der politische Betrieb muß für alle sprechen, da muss schon differenziert werden, denke ich, auch wenn man aus Gründen, moralische Überlegungen anführt, z.B. in einer Grundgesetzdebatte.
Das würde ich zB anders sehen. Für mich sind Moral und Interesse zwei Begriffe, die nicht wirklich etwas miteinander zu tun haben, aber ich erkenne an, dass das hier im Forum nicht geteilt wird. Daher erübrigt sich auch ein wenig die Ausgangsfrage, weil wir demnach offenbar auch immer moralisch argumentieren.
Aber wäre trotzdem sehr interessiert an Ausführungen von @Flo dazu.
“Recht” als positives (geschriebenes) Recht bezeichnet Normen (Orientierungsmuster sozialen Kontakts), die im Rahmen einer politisch-gesellschaftlichen Ordnung in standardisierten Verfahren gewonnen werden, sei es durch normtextsetzende Instanzen (etwa Parlamente), sei es durch normtextkonkretisierende Institutionen (vor allem Gerichte), die generell-abstrakte Regeln in situationsangemessene Fallnormen überführen. Die Rechtswissenschaft unterstützt mit ihren theoretischen, nicht von aktuellen Entscheidungszwängen bestimmten Diskursen die Prozesse der Gewinnung und Veränderung von Normen. Wichtig sind hierbei vor allem wertende Überlegungen. Wertungen implizieren Werturteile, die sich an Wertungskriterien orientieren. Sie sind in der Regel nur zu gewinnen, wenn man über den Bedeutungshorizont hinausgeht, den der Wortlaut der Gesetzestexte vordergründig nahe zu legen scheint. Bei der Suche nach den ideellen Hintergründen, die den Rechtsnormen Konturen geben, wird die Bezugnahme auf Moral und Ethik unvermeidlich, wobei unter “Moral” die in einer konkreten Gesellschaft (oder Segmenten von ihr) autonom bejahten und real befolgten Maximen richtigen Verhaltens zu verstehen sind und “Ethik” (Moralphilosophie) die primär akademisch-universitär produzierten Reflexionen über das bezeichnet, was als “Moral” gelebt wird oder gelebt werden sollte.
Ich würde sagen, mein Nachbar darf von mir aus sehr gerne nach seinen Maximen leben. Wenn mir das zuwiderläuft muss ich mich damit auseinandersetzen. Ich kann entscheiden bis zu welcher Grenze das geht. Aber erstmal versuche ich ihm den Freiraum einzuräumen den ich selbst beanspruche. Was nicht immer funktioniert logischerweise.