Familienwahlrecht

In Deutschland wurden 2024 47.582 Kinder mit deutscher Staatsbürgerschaft und ausländischen Eltern geboren. Je nachdem, wie der Vorschlag ausgestaltet wird, gäbe es, soweit ich mir das vorzustellen vermag, zwei Möglichkeiten, was deren Wahlrecht anbelangt:

Entweder diese minderjährigen deutschen Staatsbürger*innen kommen aufgrund ihrer Familiengeschichte nicht zu ihrem Recht, oder die Eltern haben plötzlich ein Wahlrecht über Bande, das sie aber wieder verlieren, wenn das Kind alt genug zum selber Wählen gehen ist.

Ich weiß, welche Option ich im Zweifel befürworten würde, aber so richtig genial find ich beides nicht. Kennt sich jemand gut genug mit den vorgeschlagenen Modellen aus, um mir zu sagen, welcher Fall der wahrscheinlichere wäre?

Es gibt noch kein Familienwahlrecht, soweit ich weiß.

Wenn das “Familienwahlrecht” mit der Argumentation eingeführt wird, dass damit die Interessen der Kinder bei einer Wahl berücksichtigt werden sollen, stimmen Eltern im Namen (stellvertretend für) ihrer Kinder. Davon unbenommen kann der Staat sich nicht für die Stimmabgabe der Eltern interessieren.

(den ganzen Repräsentationsidealismus jetzt mal bei Seite gelassen)

Ich versuch mal an einem fiktiven Beispiel zu auszumalen, wie ich mir vorstelle, dass es laufen würde:

Eine Dänin und ein Deutscher bekommen in Deutschland ein gemeinsames Kind, das nach deutschem Staatsangehörigkeitsrecht die deutsche Staatsbürgerschaft hat. Der Vater verstirbt und die Mutter bleibt alleinige Sorgeberechtigte.

Bei der nächsten Wahl erhält die Mutter eine Wahlbenachrichtigung, die sie informiert, dass sie stellvertretend für ihr Kind an der Wahl teilnehmen kann.

Sie wählt in den folgenden Jahren je nach Geburtsjahr des Kindes in ungefähr jeweils drei Bundestags- und Landtagswahlen mit.

Ist das die Idee?

Das hängt davon ab, was beschlossen würde.

Ob es Erziehunsberechtigte oder Erziehungsberechtigte mit Wahlrecht betreffen würde.

Richtig, darauf zielt meine Frage ab. Vielleicht hab nicht nicht an den richtigen Stellen gesucht, aber bisher hab ich keinen Vorschlag finden können, der konkret genug auf die Ausgestaltung eingeht, um das zu beantworten.

Meine Vorhersage: das wird nie beschlossen

Wenn , dann für alle Eltern, sonst landet es wegen dem Gleichheitsgrundsatz vorm Bundesverfassungsgericht.

Aber wie frustrierend wäre es denn, wenn du nicht wählen darst, nur für deine Kinder?

Jetzt mal abseits der Demokratieromantik: Welches Problem löst das?

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Das ist sowieso Quatsch.

Niemand , der sonst konservativ oder neoliberal wählt, würde für die eigenen Kinder die Grünen wählen. Ist also sowieso kontraproduktiv.

Das Problem, das das damit behoben werden soll, ist der Widerspruch zwischen Art. 20 (2) GG

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen […] ausgeübt.

und Art. 38 (2) GG.

Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat […]

Die beiden Artikel stehen nicht im Widerspruch zueinander, sondern Letzterer ist eine Präzisierung bezüglich der konkreten Ausgestaltung und Realisierung des Ersteren.

Dem wäre so, wenn es “Sie wird von dem Teil des Volkes in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt, der an diesen teilnehmen darf” lauten würde.

Wir müssen das Problem aber auch nicht als logischen Widerspruch begreifen. Meinetwegen können wir das auch als die Gerechtigkeitsfrage besprechen, die für uns alle auf der Hand läge, wenn es in Artikel 38 “Wahlberechtigt ist jeder Mann, der das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat” hieße.

Singles oder kinderlose Paare würden wahrscheinlich widersprechen, wenn du ihnen den Stimmvorteil für Kinderreiche als eine Frage der Gerechtigkeit verkaufst.

Die Begründung für das Erwachsenenwahlrecht ist vermutlich irgendwas mit geistiger Reife. Klar ist es fragwürdig, diese an eine fixe Altersgrenze zu koppeln, aber dein Vergleich mit einem ausschließlichen Wahlrecht für Männer, das wir natürlich alle ablehnen, zieht nicht, wenn man das Reife-Argument zugrunde legt.

Du sagst das, als wäre ein Mangel an kognitiver Fähigkeit und Reife nicht eins der zentralen Argumente der Gegner des Frauenwahlrechts gewesen.

Da hast du mich offenbar missverstanden.

Kann sein, inwiefern?

Ich habe nicht behauptet, dass ein Mangel an kognitiver Fähigkeit und Reife der Frauen nicht eins der zentralen Argumente der Gegner des Frauenwahlrechts gewesen sei.

Das hast du einfach unterstellt.

Was ich hingegen sagte ist, dass dem „offiziellen“ Argument gegen ein Kinderwahlrecht vermutlich einen Unterschied in der kognitiven Fähigkeit und Reife zwischen Kindern und Erwachsenen zugrunde liegt.

Ein Argument, welches nicht ganz von der Hand zuweisen ist, oder? Natürlich in Bezug auf Kinder, nicht auf Frauen. :smirking_face:

Naja, ich find’s grundsätzlich schon fragwürdig, auf Basis von Markern wie Alter oder Geschlecht ganzen Bevölkerungsgruppen kognitive Fähigkeiten zu- oder abzusprechen, vor allem wenn davon der Zugang zu demokratischen Grundrechten abhängig gemacht wird.

Echt?

[Beitrag muss mindestens 20 Zeichen lang sein, sagt die Forums-Software, aber mir fällt dazu wirklich nicht mehr ein als ein Ausdruck der Überraschung.]

Ja, natürlich. Ich hab zwei Bundestagswahlen miterlebt, bei denen ich sehr genau wusste, wenn ich gewählt hätte, und mich geärgert habe, es nicht zu dürfen. Meine Uroma ist 102 geworden und hat mindestens zwei Bundestagswahlen miterlebt, bei denen sie nicht mal mehr den Weg zu ihrem Wahllokal gefunden hätte, das im Erdgeschoss ihres Altenheims war.

Ist aber tatsächlich auch egal, weil die Befürworter*innen eines Familienwahlrechts mir in den Punkt offenbar eh widersprechen. Sonst wären sie ja wie ich einfach für ein Wahlrecht ab Geburt und würden nicht den Umweg über die Eltern nehmen.

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