Februar 26: Social Media Verbot, Epstein-Klasse, Krieg, Reichtumspolitik, Berlinale, Bibi, AfD Nostalgie

Kennt ihr schon die neue Bibi? Tief durchatmen:

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Huhu @Stefan

Seit ich das Abo verschenkt habe, bekomme ich immer 2 Mails. Soll das so sein?

Frag mal bitte Steady über deren Supportmail. Nicht das der/die Beschenkte nun keine Mail bekomme :wink:

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Sehr gute Davos- Kulturkampfanalyse.

Staatsmännische Phrasen mit bitterbösem verschleierten Inhalt.

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Claude: Entwirf mir einen kurzen, wirksamen StGB Paragraphen der das in Verkehr bringen von süchtigmachenden Alhorithmen unter Strafe stellt, mit Straferschwerung wenn es in Gewinnerzielungsabsicht geschieht. 2 Jahre Mindeststrafe im schweren Fall. Versuch ist strafbar

§ 202d StGB – Inverkehrbringen suchtinduzierender Algorithmen


Absatz 1 – Grundtatbestand

Wer einen Algorithmus, ein digitales System oder eine auf Daten gestützte Entscheidungsstruktur entwickelt, verbreitet, öffentlich zugänglich macht oder in sonstiger Weise in Verkehr bringt, der nach seiner technischen Gestaltung oder seinem Zweck darauf ausgelegt ist, bei natürlichen Personen psychische Abhängigkeit im Sinne eines zwanghaften, die Selbstbestimmung beeinträchtigenden Nutzungsverhaltens hervorzurufen oder aufrechtzuerhalten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.


Absatz 2 – Schwerer Fall

In schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein schwerer Fall liegt insbesondere vor, wenn die Tat

  1. in Gewinnerzielungsabsicht begangen wird,

  2. einen Algorithmus betrifft, der gezielt an Kinder oder Jugendliche gerichtet ist oder deren besondere Vulnerabilität ausnutzt,

  3. eine Vielzahl von Personen betrifft oder

  4. durch eine Organisation oder ein Unternehmen mit erheblichen wirtschaftlichen Ressourcen begangen wird.


Absatz 3 – Versuch

Der Versuch ist strafbar.


Absatz 4 – Begriffsbestimmung

Ein Algorithmus gilt als suchtinduzierend im Sinne dieser Vorschrift, wenn er nach wissenschaftlich anerkannten Methoden messbar

  1. Belohnungsreize gezielt variiert (variable Verstärkung),

  2. Abbruchhemmungen durch technische Gestaltung systematisch verringert oder

  3. Nutzungszeit durch psychologisch wirksame Mechanismen über den frei gebildeten Willen des Nutzers hinaus verlängert.

Der Nachweis einer tatsächlich eingetretenen Abhängigkeit bei einer konkreten Person ist nicht erforderlich.


Absatz 5 – Einziehung und Nebenfolgen

Algorithmen, Systeme und wirtschaftliche Erträge, die durch die Tat erlangt wurden, unterliegen der Einziehung. Juristische Personen haften für Geldbuße bis zu 10 % des weltweiten Jahresumsatzes, sofern die Tat von verantwortlichen Leitungspersonen begangen oder geduldet wurde.

Das Interview von Ben und Bibi war so schon Comedy pur aber Ben hat bei der Diskussion über Breath Work was offenbart, was ich unbedingt loswerden muss, weil es das ganze noch viel lustiger macht: Er erwähnt in einem Halbsatz, dass er natürlich auch schon die Wim Hof-Methode ausprobiert hat, und zwar in einem beiläufigen Ton, der wirklich Dinge mit dir macht, wenn du weißt, dass Hof 2008 beinahe gestorben wäre, weil er versucht hat, sich mithilfe eines Springbrunnens im Park selbst eine Darmspülung zu verabreichen. Hier nacherzählt von seinem Biografen Scott Carney, plus weitere Infos über Hof, die mich wirklich fassungslos machen, dass es im Jahr 2026 immer noch Leute gibt, die die sogenannte Breath Work Methode dieser (leider sehr gefährlichen) Witzfigur mit so einer Selbstverständlichkeit in einem Gespräch erwähnen, ohne danach im Erdboden zu versinken.

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Kannst mal fragen welche technischen Möglichkeiten es gibt?

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Bei Bibi habt ihr vielleicht einen Tick zu sehr drauf gehauen, wie ich finde. Klar, ihr “Geld ist für Glück nicht entscheidend”, da kann die Antwort nur lauten: doch, sogar aus vielen Gründen, sie hantiert mit ihren Erkenntnissen auch offensichtlich in sehr statischer Weise. Umgekehrt geht sie ja schon auf Fromm etwas ein in den paar O-Tönen, die ihr rausgesucht habt. Die soziale Überformung des Menschen zu einer Systemkonformität war doch schon recht klar zu erkennen. Ein bißchen mehr “Ja, aber…” könnte man hier und da schon einbauen, sonst wirkt es doch schnell etwas zu selbstgerecht, meiner Ansicht nach.

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Bzgl des Räumpanzer gegen Bauern undenkbar im Zuge von den Münkler Interview- würd die Polizei gegen „Bauernproteste“ (ganz zu schweigen von rechten Aufmärschen ) genauso vorgehen, wie gegen Demonstrationen aus dem linken Spektrum (wozu ja bei anti-nazi Demos auch Teile des demokratischen Bürgertums zählen) vorgehen, wäre das alles andere als abwegig

Der küchenpsychologische Ansatz zur Erklärung der für Außenstehende schwer nachvollziehbaren Loyalität der „Epstein Class“ zu dem verurteilten Sexualstraftäter ist zugegebenermaßen nicht uninteressant. Plausibler erscheint mir aber: es ging wie fast immer um Geld und Macht.

Information und insbesondere Informationsvorsprung sind in Finanz- und Politikmilieus der Schlüssel zu beidem. Wer frühzeitig regulatorische Entwicklungen, Rettungspakete oder strategische Positionierungen kennt, verfügt über einen realen Vorteil. Ein Akteur, der solche Kontakte bündelt und moderiert, ist weniger „Beichtvater“ als vielmehr ein funktionales Asset.

Vor diesem Hintergrund wirkt die Loyalität gegenüber Epstein weniger mysteriös. Es geht dann nicht um emotionale Abhängigkeit, sondern um instrumentelle Rationalität: Solange der Nutzen größer ist als der Reputationsschaden, bleibt man im Kontakt. Je dichter das Netzwerk, desto höher zudem die Kosten eines offenen Bruchs.

Epstein war offenbar ein außergewöhnlich effektiver Netzwerker. In Macht- und Finanzeliten sind drei Ressourcen zentral: Kapital, Zugang und Information. Wer hochrangige Akteure aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Tech in informellen Settings zusammenbringt, wird zu einem Knotenpunkt – zu einem Broker zwischen ansonsten getrennten Machtclustern.

Bekannte Beispiele aus den bislang veröffentlichten Dokumenten:

  • Im Fall von Prince Andrew steht der Verdacht im Raum, er habe während seiner Zeit als Handelsbeauftragter vertrauliche Informationen oder Briefings an Epstein weitergegeben.

  • Beim ehemaligen norwegischen Premierminister Thorbjørn Jagland wurden im Kontext der veröffentlichten Akten Korruptionsvorwürfe laut; Berichte sprechen von Ermittlungen wegen möglicher unzulässiger Verflechtungen.

  • Und im Fall von Peter Mandelson geht es um die mutmaßliche Weitergabe sensibler Informationen im Zusammenhang mit EU-Rettungspaketen während der Eurokrise.

Das sind bislang Vorwürfe bzw. Ermittlungen – keine rechtskräftigen Urteile. Aber sie zeigen, dass es bei diesen Netzwerken eben nicht nur um psychologische Intimität oder moralische Enthemmung gehen könnte, sondern sehr handfest um politische und ökonomische Informationen.

Warum wurde Epstein in 2008 anstatt zu lebenslanger Haft zu 18 Monaten mit Tagesfreigang verurteilt? Doch nicht, weil er ein geduldiger Zuhörer war und coole Partys schmiss gegen die Langeweile der CEOs…

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Ich bin mal so frei

Das vollständige Konzeptdokument „AgeCheck-App” (ca. 30 Seiten) ist fertig. Es umfasst:
8 Kapitel:

  1. Executive Summary mit den 5 Kernzielen
  2. Ausgangslage – Politischer Handlungsbedarf + Vorbild Corona-Warn-App
  3. Das Konzept – Technischer 3-Schritte-Ablauf, Zero-Knowledge-Proof, direkter Vergleich mit der CWA
  4. Datenschutz & Recht – DSGVO-Tabelle, DSA, eIDAS 2.0
  5. Umsetzungsplan – 5 Rollout-Phasen (2027–2028+), Plattform-Pflichten, Sanktionen
  6. Gesellschaftliche Akzeptanz – Lernpunkte aus der CWA, Kommunikationsstrategie
  7. Finanzierung – Kostenübersicht (ca. 19–25 Mio. € einmalig)
  8. Empfehlungen & Fazit mit messbaren KPIs
    Das Herzstück ist der Zero-Knowledge-Proof: Die Plattform erhält ausschließlich ein JA/NEIN-Signal – kein Geburtsdatum, kein Name, keine ID – genauso wie die CWA nur anonyme Zufallscodes ausgetauscht hat.​​​​​​​​​​​​​​​​

Executive Summary
Dieses Konzeptpapier beschreibt ein staatliches Altersverifikationssystem – die AgeCheck-App – das Minderjährige unter 14 Jahren vor dem unkontrollierten Zugang zu sozialen Netzwerken schützt. Das Modell orientiert sich an den Prinzipien der deutschen Corona-Warn-App: dezentrale Datenhaltung, Open Source, freiwillige Nutzung und höchste Datenschutzstandards. Die Kernziele sind der effektive Schutz von Kindern unter 14 Jahren, Datenschutz durch Dezentralität ohne zentrales Altersregister, einfache Nutzung für Familien, technische Interoperabilität mit allen gängigen Plattformen sowie rechtssichere Umsetzung im Einklang mit DSGVO und DSA.

  1. Ausgangslage und Problemstellung
    Mehrere europäische Länder – darunter Frankreich, Australien und Norwegen – haben gesetzliche Regelungen eingeführt oder angekündigt, die Kindern unter einem bestimmten Alter den Zugang zu sozialen Netzwerken verwehren. In Deutschland besteht politischer Konsens, dass der Schutz von Minderjährigen im Netz verstärkt werden muss. Ein Verbot der Nutzung sozialer Medien für Kinder unter 14 Jahren erfordert jedoch ein durchsetzbares Verfahren zur Altersverifikation.
    Die bestehenden Herausforderungen sind vielfältig: Falsche Altersangaben beim Registrierungsprozess sind einfach und weit verbreitet. Plattformbetreiber verfügen bislang über keine zuverlässige Methode zur Altersbestätigung. Zentralisierte Lösungen schaffen massive Datenschutzrisiken in Form von Ausweiskopien und zentralen Datenbanken. Internationale Konzerne wie Meta, TikTok und Snap unterliegen zudem unterschiedlichen nationalen Regularien.
    Die Corona-Warn-App gilt international als Erfolgsmodell für staatliche digitale Infrastruktur. Ihre Stärken liegen in der dezentralen Datenhaltung ohne zentrale Bewegungs- oder Kontaktdaten, vollständiger Transparenz des Quellcodes durch Open Source, Datenschutz by Design, hoher gesellschaftlicher Akzeptanz sowie staatlicher Trägerschaft mit privatwirtschaftlicher Umsetzung durch SAP und Deutsche Telekom. Diese Prinzipien sollen auf die Altersverifikation übertragen werden.
  2. Das AgeCheck-App Konzept
    Das System ruht auf fünf Säulen: Dezentralität bedeutet, dass Altersdaten auf dem Gerät des Nutzers verbleiben. Zero-Knowledge-Proof stellt sicher, dass die Plattform ausschließlich ein JA/NEIN-Signal erhält, aber kein Datum. Open Source gewährleistet, dass der vollständige Quellcode öffentlich und auditierbar ist. Staatliche Trägerschaft durch BSI und BZgA als Betreiber schließt eine Kommerzialisierung aus. Einmalige Verifikation bedeutet, dass kein erneutes Hochladen sensibler Daten erforderlich ist.
    Der technische Ablauf gliedert sich in drei Schritte. Im ersten Schritt führt das Elternteil eine einmalige Identitätsprüfung durch: Es lädt die AgeCheck-App herunter, weist seine Identität via eID, Video-Ident oder Ausweis-Scan nach, die App generiert daraufhin lokal einen kryptografischen Eltern-Schlüssel ohne Upload, und schließlich wird das Kinderkonto per QR-Code oder NFC verknüpft. Im zweiten Schritt wird ein Alterstoken ausgestellt: Die App berechnet aus dem verifizierten Geburtsdatum ein nicht-reversibles Token, das ausschließlich die Information enthält, ob die Person jünger oder mindestens 14 Jahre alt ist. Das Token wird auf dem Gerät gespeichert – kein Name, kein Datum, keine ID – und läuft nach 365 Tagen ab. Im dritten Schritt erfolgt die Verifikation gegenüber den Plattformen: Beim Registrierungsprozess fordert die Plattform ein AgeCheck-Token an, das Gerät sendet ausschließlich das verschlüsselte JA/NEIN-Signal, und bei einem Signal „jünger als 14” wird die Registrierung verweigert. Die Plattform erhält zu keinem Zeitpunkt das Geburtsdatum oder persönliche Daten.
    Das technische Herzstück ist ein kryptografischer Zero-Knowledge-Proof (ZKP), der es ermöglicht, die Wahrheit einer Aussage zu beweisen, ohne die zugrundeliegenden Daten preiszugeben. Dieses Verfahren wird bereits in digitalen Identitätssystemen wie dem EUDI Wallet eingesetzt. Die technischen Komponenten umfassen zk-SNARKs oder Bulletproofs als kryptografische Basis, eine dezentrale PKI ähnlich dem PEPP-PT-Framework der Corona-Warn-App, REST-API- und OAuth2-Erweiterungen für die Plattformintegration sowie die Secure Enclave von Android und iOS zur Token-Speicherung.
  3. Datenschutz und Rechtliches
    Das System ist nach dem Prinzip Privacy by Design und Privacy by Default gemäß Art. 25 DSGVO konzipiert. Die DSGVO-Grundsätze werden wie folgt umgesetzt: Datensparsamkeit wird gewahrt, weil die Plattform ausschließlich JA/NEIN erhält. Zweckbindung ist sichergestellt, weil das Token ausschließlich für die Altersverifikation verwendbar ist. Speicherbegrenzung erfolgt durch automatischen Ablauf nach 365 Tagen. Transparenz wird durch Open-Source-Quellcode und öffentliche Dokumentation gewährleistet. Betroffenenrechte sind durch vollständige Löschung per App-Deinstallation umsetzbar. Als Rechtsgrundlage dienen gesetzliche Pflicht nach Art. 6 Abs. 1 lit. c sowie berechtigtes Interesse.
    Der rechtliche Rahmen stützt sich auf den Digital Services Act, der Plattformen zur Altersverifikation verpflichtet, das Jugendschutzgesetz (§24a JuSchG), eIDAS 2.0 und das EUDI Wallet sowie das Telekommunikationsgesetz.
  4. Umsetzungsplan
    Als Governance-Modell empfiehlt sich ein Konsortialmodell analog zur Corona-Warn-App: Das Bundesministerium der Justiz als staatlicher Auftraggeber in Zusammenarbeit mit dem BSI, technische Umsetzung durch Ausschreibung an etablierte IT-Dienstleister wie Fraunhofer AISEC oder Giesecke+Devrient, der Bundesdatenschutzbeauftragte als Aufsichtsbehörde sowie ein unabhängiges wissenschaftliches Expertengremium.
    Der Rollout ist in fünf Phasen geplant: In Phase 1 (Q1–Q2 2027) erfolgen Konzeptvalidierung, Rechtsrahmen und Pilotausschreibung durch BMJV und BSI. Phase 2 (Q3–Q4 2027) umfasst Entwicklung, Sicherheitsaudit und Beta-Test durch das Konsortium. Phase 3 (Q1 2028) beinhaltet einen öffentlichen Beta-Test mit drei Pilotplattformen. Phase 4 (Q2 2028) bringt die gesetzliche Verpflichtung für Plattformen und den breiten Rollout. Phase 5 (Q3 2028 und folgende) dient Evaluation, Anpassung und EU-weiter Harmonisierung.
    Alle in Deutschland aktiven Social-Media-Plattformen mit mehr als 100.000 aktiven Nutzern sind verpflichtet, die AgeCheck-API zu implementieren, bestehende Minderjährigenkonten zur Nachverifikation aufzufordern, bei fehlendem Token die Registrierung zu verweigern und jährliche Compliance-Berichte an die Bundesnetzagentur zu übermitteln. Bei Nicht-Einhaltung drohen Bußgelder bis zu 6 % des weltweiten Jahresumsatzes analog zum DSA, temporäre App-Store-Sperren sowie Eintrag in ein öffentliches Compliance-Register.
  5. Gesellschaftliche Akzeptanz und Kommunikation
    Die Corona-Warn-App erreichte mit über 48 Millionen Downloads eine der höchsten Adoptionsraten weltweit. Das Erfolgsrezept lag in klarer, einfacher Kommunikation der Vorteile, voller Transparenz über den Datenschutz, einer breit aufgestellten Unterstützerkoalition und der Vermeidung von Stigmatisierung.
    Die Kommunikationsstrategie für AgeCheck folgt dem Framing „Vertrauen statt Kontrolle – Schutz statt Überwachung”. Eltern werden mit dem Gedanken des Empowerments angesprochen, Jugendliche ab 14 Jahren erhalten ein positives Signal der gewonnenen Freiheit. Partnerschaften mit Schulen, Jugendschutzverbänden, Digitalverbänden und kirchlichen Trägern sowie eine Influencer-Kampagne ergänzen die Strategie.
  6. Finanzierung und Kosten
    Die geschätzten Kosten belaufen sich einmalig auf rund 19 bis 25 Millionen Euro, aufgeteilt auf App-Entwicklung (8–12 Mio. €), Backend-Infrastruktur (4–6 Mio. €), Sicherheitsaudit (2 Mio. €) und Öffentlichkeitsarbeit (5 Mio. €). Die jährlichen Betriebskosten liegen bei geschätzten 6,5 bis 10,5 Millionen Euro. Zum Vergleich kostete die Corona-Warn-App in Entwicklung und erstem Betriebsjahr rund 68 Millionen Euro. EU-Kofinanzierung über den Connecting Europe Facility (CEF Digital) ist möglich.
  7. Empfehlungen und nächste Schritte
    Als Sofortmaßnahmen innerhalb von sechs Monaten werden empfohlen: Einberufung einer Expertenkommission, Beauftragung einer Machbarkeitsstudie zur ZKP-Integration, Konsultation mit fünf bis zehn Plattformbetreibern sowie Abgleich mit der EUDI-Wallet-Architektur auf EU-Ebene. Mittelfristig sind ein Gesetzgebungsverfahren, eine öffentliche Ausschreibung, ein Pilotprojekt mit freiwilligen Plattformen und EU-weite Koordination vorgesehen. Der Erfolg wird anhand messbarer KPIs bewertet: 5 Millionen App-Downloads im ersten Jahr, 100 % Plattform-Compliance innerhalb von 12 Monaten, jährliches BSI-Testat ohne kritische Befunde, über 80 % Nutzerzufriedenheit sowie eine Missbrauchsrate von unter 1 %.
  8. Fazit
    Das AgeCheck-App-Konzept zeigt, dass ein wirksamer Schutz von Kindern unter 14 Jahren im Social-Media-Bereich technisch möglich ist, ohne die Privatsphäre der Nutzerinnen und Nutzer zu kompromittieren. Dezentralität als technisches Fundament schützt vor staatlicher Überwachung. Zero-Knowledge-Kryptografie ermöglicht Verifikation ohne Datenweitergabe. Open Source schafft das gesellschaftliche Vertrauen, das für Akzeptanz notwendig ist. Staatliche Trägerschaft garantiert Unabhängigkeit von kommerziellen Interessen. Deutschland kann mit dem AgeCheck-System eine europäische Blaupause schaffen – so wie die Corona-Warn-App international als Maßstab für digitale Gesundheitsinfrastruktur gilt. Der Schutz von Kindern und der Schutz von Daten schließen sich nicht aus. Richtig konzipiert, bedingen sie einander.​​​​​​​​​​​​​​​​
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Ist das generiert? Ich habe jetzt nicht den ganzen Wust gelesen, nur den technischen Teil, aber ich sehe da nicht wie das nicht Replay-Attacken verhindert (also das Verwenden des Tokens für andere Personen).

Ich werde hier jetzt nicht die ganzen Informationen zusammensuchen (kann sie aber bei Bedarf liefern), aber stelle jetzt einfach mal als Fakt in den Raum: Ein kryptografisch gestütztes Verfahren für eine dezentrale (aber z. B. nur durch durch die Regierung gesegnete Instanzen mögliche) Altersverifikation ist implementierbar. So, dass die Porno-/Social-Media-Seite keine persönlich identifizierbaren Informationen erhält, und die Verifikationsstelle keine über die Verwendung.

Aber das setzt ja voraus, dass es dafür ein Interesse seitens der Regierung gibt. Und trotz (oder wegen?) erstarkender Rechter werden ja Themen wie Chatkontrolle, Vorratsdatenspeicherung, KI-Datenverarbeitung von PII und jetzt Altersverifikation entgegen Daten-, Rechts- und Redefreiheitsschutzsorgen vorangepeitscht als hinge das Aufgehen der Sonne davon ab.

Wir arbeiten gerade überall mit Hochdruck am gläsernen Bürger, und die Faschos lecken sich schon die Lippen nach der Infrastruktur, die sie dann erben können.

Noch ein halb themenverwandter Zusatz: Da die kritische Verwendung des Wortes Algorithmus im Podcast ja immer mit Unverständnis aufgenommen wurde: So als Faustregel könnte man sagen, eine Plattform, die benutzerverfasste Daten (Posts etc) chronologisch nach selbstgewählten Abos (“Follows”) darstellt, ist befreit von der Pflicht, für Inhalte zu haften, aber sobald eine Auswahl in irgendeiner, nicht durch den konsumierenden Nutzer bestimmten, Form kuratiert, macht sie sich diese Inhalte quais zueigen und haftet vollumfänglich für fehlende Moderation. Da gibt es bestimmt noch ein paar zu diskutierende Eckpunkte, aber das bedeutet grundsätzlich: Mastodon-Instanzen (oder Twitter ca. 2009) sind (im US-amerikanischen Sinne) neutrale Kommunikationskanäle, Instagram und Co. aber Social-Media-Plattformen mit Pflichten. Ich freue mich über Kritik dieses Ansatzes!

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Hi zusammen, zu Thema alters verifikation und wie diese Ablaufen könnte:
Ein Beitrag vom DLF Forschung Aktuell:

Die Idee ist es, dass durch einfache Handgesten das Alter der Person vor dem Smartphone festgestellt werden könnte. Keine Ahnung ob da etwas dran ist, aber immer hin hat es die Idee bis in den Deutschlandfunk gebracht. Nach Aussage des Wissenschaftlers wird dieses Model gerade der französischen Regierung vorgestellt.

Vielleicht eine technische Lösung die ohne Girokonto funktiert. Und es klingt weniger Komplex als die anderen Ansätze :smiley:

Mal Gedanken zur Zusatzfolge: Oles jüngste Argumentation gegen das Komplexität-reduzierende „schwarze“ Bild von Diktaturen, das der Mainstream in der Regel zeichnet, war freilich sehr wichtig. Die Einlassung in verkürzter Form wurde ihm aber auch zu Recht um die Ohren gehauen, mit dem Gegenschnitt der nun mal tatsächlich stattfindenden willkürlichen Razzien in Russland etwa gegen Homosexuellenklubs.

Vergleichsweise bemerkenswert, dass Stefan und Wolfgang offensichtlich ohne einen eigenen, ausreichenden oder gescheiten Begriff des russischen Systems in die Diskussion gehen und den Widerspruch markieren, Putin’s Diktatur brauche keine positiven Meinungs-Umfragen, als würden diese System nicht sehr wohl auf den Willen in der Bevölkerung bauen und oder eine Akzeptanz in der Bevölkerung suchen. Und dann auch noch eine Bemerkung wie, Putin könne treiben, was er will, “ohne dass irgendein Aufstand irgendeine Rebellion zu erwarten ist” - einfach mal jegliche sich gegen Putin wehrende Opposition und deren Engagement weggewischt, man denke nur an Boris Nemzow und Pussy Riot. Zu Putins System gibt es doch seit zwanzig Jahren hunderte Untersuchungen und es fängt doch schon da an, zwischen Autokratie und Diktatur zu unterscheiden und Russlands Lage dahingehend einzuordnen (von gelenkter Demokratie zur Autokratie zur Diktatur). Ich würde es aber feiern, wenn die beiden tatsächlich mal auch ein hauptsächlich für den wissenschaftlichen Betrieb geschriebenes Buch wie dieses hier als zusätzliches Werkzeug/Ideengeber für den Salon benutzen.

Genauso stark und lange in der Diskussion ist die Bedeutung der Kriege des russischen Staates für Zustand, Zusammensetzung, Voraussetzungen der russischen Gesellschaft, bis heute ist der 8. Mai ein zentraler Feiertag der Nation. Es stimmt, dass Putin von Anfang an Kriege geführt hat und diese Teil seines Systems sind. Ob man daraus wie Hermann die Bedrohung Russlands für Europa herleiten oder begründen kann, mag dahingestellt sein, ich halte es auch für Quatsch, und noch mehr Quatsch ist es natürlich, mit Meinungsumfragen die Ukraine-Invasion zu begründen – aber auf mich wirkt es, als schieben WolfStef mal so nebenbei einen zentralen Aspekt in der Analyse Russlands weg. Sehr empfehlenswert sind dazu zahllose Ausgaben der Zeitschrift Osteuropa.

weitere buch empfehlungen:

https://www.bloomsbury.com/uk/mr-putin-rev-9780815726777/

und freilich putins people

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@ozziecox
„von gelenkter Demokratie zur Autokratie zur Diktatur“

Was denkst du, befinden wir uns in Deutschland und der EU auf einem ähnlichen Kurs? Mir kommen dabei die existenzvernichtenden Sanktionen gegen Jacques Baud, Hüseyin Doğru und andere in den Sinn.

verstehe ich nicht.

Der Idealfall der Macht ist, dass der Unterworfene sich von selbst so verhält, wie er glaubt, dass der Machthaber es will. Da braucht es keine Akzeptanz. Es reicht “kein Widerstand”. Dazu reicht es doch an dem ein oder anderen Dissidenten ein Exempel zu statuieren. Dazu muss man doch keine Kriege anzetteln, oder Pussy Riot ein irgendwie geartetes revolutionäres Potential zusprechen (wobei ja auch die Frage wäre, wie Deutschland mit einer deutschen “Pussy Riot” umgehen würde).

und selbst wenn dies stimmte: Dann wird die Ukraine überfallen, weil Pussy Riot nervt und Memorial Deutungshoheit in Frage stellt?

(und nebenbei die Frage: Wie geht denn “Deutschland” z.B. mit “Klimaklebern” um? Da ist es schon völlig in Ordnung, irgendwelche Jugendlichen von der Straße zu knüppeln oder zu inhaftieren (auch mal präventiv und wenn der genervte Autofahrer stellvertretend zu körperlicher Gewalt greift ist das staatliche Gewaltmonopol auch kein allzu hoch zu schützendes Gut…)

Zur Frage, warum Bibis Buch ( März Podcast Kurzfolge) nicht als eBook erschienen ist:

Damit sie es sich ins Regal stellen kann. Aus Eitelkeit.

PS: fertig gehört

Die Selbsterklärung zur Heiligen a la Trump Style könnte auch Vorteile haben. Wenn sich Superreiche so sicher fühlen und nicht mit Privatäußerungen hinterm Berg halten.

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Zurück zum Social-Media-Verbot: Die wenigsten der Verantwortlichen, die in 2020/2021 unsere Jugendlichen eingesperrt und ihnen echte Sozialkontakte verboten haben, dürften sich jetzt ernsthaft Sorgen machen um deren Wohl in Bezug auf Social Media. Man darf berechtigterweise annehmen, dass die Debatte um ein Mindestalter in weiten Teilen nur vorgeschoben ist, um eine Registrierungspflicht durchzusetzen. Friedrich “Pinocchio” Merz war immerhin in diesem einen Punkt so ehrlich zu sagen, was er will: Die Klarnamen-Pflicht. Und wenn Politik und Konzerne ein Interesse eint, nämlich an unsere Daten zu kommen, dann muss man sich keinen Illusionen hingeben bezüglich einer datensparsamen Lösung - insbesondere, wenn solche lustigen, aber leider völlig idiotischen Vorschläge auf dem Tisch liegen wie der weiter oben gezeigte französische Handgesten-Trick.

ChatGPT - Chatty - schrieb mir dazu folgenden kleinen Aufsatz:

Klarnamen, Plattformregulierung und Informationskrieg – Über den Wandel des digitalen öffentlichen Raums

Der digitale öffentliche Raum galt lange als eine der wichtigsten Erweiterungen demokratischer Öffentlichkeit. Plattformen wie YouTube, Blogs oder soziale Netzwerke ermöglichten es erstmals, dass Einzelpersonen ohne institutionelle Medienmacht politische Analysen, Kritik oder Gegenpositionen veröffentlichen konnten. Ein zentraler Bestandteil dieser neuen Öffentlichkeit war Anonymität oder Pseudonymität. Sie schützte vor sozialen, beruflichen oder politischen Konsequenzen und machte es möglich, dass auch Minderheitenpositionen sichtbar wurden.

In den letzten Jahren lässt sich jedoch ein deutlicher Wandel beobachten. Politische Forderungen nach Klarnamen-Pflichten, neue europäische Plattformregulierung und gezielte Sanktionen gegen einzelne Stimmen im Informationsraum deuten auf eine grundlegende Neuordnung digitaler Öffentlichkeit hin.


Der Digital Services Act als Infrastruktur der Informationskontrolle

Mit dem Digital Services Act (DSA) hat die Europäische Union ein umfassendes Regelwerk geschaffen, das große Onlineplattformen zu stärkerer Moderation von Inhalten verpflichtet. Plattformen müssen unter anderem

  • Inhalte entfernen, die gegen europäische oder nationale Regeln verstoßen,

  • sogenannte „systemische Risiken“ im Informationsraum bekämpfen,

  • mit staatlichen Behörden und „Trusted Flaggers“ zusammenarbeiten.

Formal richtet sich der DSA gegen illegale Inhalte und Desinformation. In der Praxis bedeutet er jedoch, dass private Plattformunternehmen zu zentralen Vollstreckern politischer Kommunikationsregeln werden. Sie entscheiden – oft unter regulatorischem Druck – welche Inhalte sichtbar bleiben und welche verschwinden.

Damit verschiebt sich die Macht über den öffentlichen Diskurs: Nicht mehr allein Gerichte oder klassische Medienredaktionen bestimmen, welche Positionen zirkulieren, sondern algorithmisch gesteuerte Plattformstrukturen unter politischer Aufsicht.


Die Personalisierung des Informationskonflikts

Parallel dazu ist ein zweiter Trend erkennbar: die Individualisierung von Informationskonflikten. Während früher hauptsächlich Medienorganisationen oder Staaten im Zentrum von Sanktionen standen, geraten inzwischen auch einzelne Kommentatoren oder Analysten ins Visier.

Beispiele dafür sind Sanktionen gegen Personen wie Jacques Baud oder Hüseyin Doğru, denen Beteiligung an prorussischer Informationspolitik vorgeworfen wird. Diese Maßnahmen zeigen, dass der Informationsraum zunehmend wie ein geopolitisches Konfliktfeld behandelt wird.

Die Konsequenz ist eine neue Kategorie politischer Akteure: der individuelle Informationsakteur, dessen Analysen oder Kommentare nicht nur öffentlich kritisiert, sondern auch mit außenpolitischen Instrumenten belegt werden können.

Damit verschiebt sich die Grenze zwischen journalistischer oder politischer Meinungsäußerung und geopolitischer Einflussnahme – eine Grenze, die zunehmend politisch definiert wird.


Die Rolle der Klarnamen-Pflicht

Vor diesem Hintergrund erhält die Debatte über eine Anmelde-Pflicht für Social Media eine andere Bedeutung. Anonymität im Netz war bisher ein Schutzmechanismus:

  • für Dissidenten,

  • für Whistleblower,

  • für Menschen mit unpopulären politischen Positionen.

Eine Pflicht zur Offenlegung der realen Identität würde diesen Schutz weitgehend aufheben. Jede politische Aussage wäre unmittelbar einer realen Person zuordenbar – mit allen daraus resultierenden sozialen, beruflichen oder rechtlichen Risiken.

In Kombination mit Plattformregulierung und personalisierten Sanktionen entstünde damit ein digitaler Raum, in dem jede politische Position potenziell rückverfolgbar ist.

Der Effekt muss dabei nicht einmal direkte Repression sein. Oft genügt bereits die Möglichkeit von Konsequenzen, um Verhalten zu verändern. Politikwissenschaftlich spricht man hier vom Chilling Effect: Menschen verzichten aus Vorsicht auf bestimmte Aussagen, weil sie mögliche Folgen nicht abschätzen können.


Kriegstüchtigkeit und Informationsdisziplin

Diese Entwicklungen fallen zeitlich zusammen mit einer politischen Rhetorik, die im Kontext des Ukrainekriegs von einer gesellschaftlichen „Kriegstüchtigkeit“ spricht – ein Begriff, der u. a. von Boris Pistorius verwendet wurde und im politischen Umfeld von Friedrich Merz aufgegriffen wird.

Historisch ging gesellschaftliche Mobilisierung für militärische Konflikte fast immer mit einer Stärkung der Informationsdisziplin einher. Staaten versuchen in solchen Phasen, widersprüchliche Narrative zu begrenzen und eine stabile öffentliche Unterstützung für strategische Entscheidungen zu sichern.

Im digitalen Zeitalter geschieht dies nicht mehr primär über klassische Zensur oder staatliche Propagandaministerien. Stattdessen entsteht ein technisch-regulatorisches System, das über Plattformregeln, algorithmische Sichtbarkeit und rechtliche Instrumente den Diskurs strukturiert.


Der strukturelle Wandel der Öffentlichkeit

Der zentrale Wandel besteht deshalb weniger in einzelnen Maßnahmen als in ihrer Kombination:

  1. Plattformregulierung durch den DSA

  2. algorithmische Moderation durch private Plattformen

  3. Sanktionen gegen individuelle Informationsakteure

  4. mögliche Identitätspflichten im Netz

Zusammen erzeugen diese Elemente eine neue Architektur digitaler Öffentlichkeit: einen Raum, der weiterhin offen erscheint, dessen Grenzen jedoch zunehmend politisch und regulatorisch definiert werden.

Die ursprüngliche Vision des Internets – ein weitgehend dezentraler, schwer kontrollierbarer Kommunikationsraum – weicht damit schrittweise einer stärker institutionalisierten Informationsordnung.


Schluss

Die Debatte über Social-Media-Zugang und Anmelde-Pflichten lässt sich daher nicht isoliert betrachten. Erst im Zusammenspiel mit Plattformregulierung, geopolitischen Informationskonflikten und personalisierten Sanktionen wird sichtbar, dass sich der digitale öffentliche Raum in einer Phase tiefgreifender Transformation befindet.

Was einst als Ort radikaler Offenheit begann, entwickelt sich zunehmend zu einem regulierten Kommunikationssystem, in dem Identität, Sichtbarkeit und politische Legitimität enger miteinander verknüpft werden als jemals zuvor im Internet.

––

Ja, ja, ich weiß schon: Eine Anmelde-PFLICHT wird’s nicht geben. Wer sich nicht anmelden will, darf dann eben bestimmte Sachen nicht mehr machen - frei nach Angela Merkel im Frühjahr 2021…


Anmerkung: Ich mag meinen Chatty; er folgt mir wie ein Hündchen und tut immer das, was ich ihm sage. Dem obigen Aufsatz gingen folgende Anweisungen voraus:

  1. Beschreibe positive und negative Auswirkungen einer Klarnamen-Pflicht in den sozialen Medien (inkl. YouTube). Was verspricht sich der Bundeskanzler davon, wenn er eine solche fordert?
  2. Merz will, dass wir „kriegstüchtig“ werden. Betrachte die Klarnamen-Pflicht unter dem Aspekt der Kriegspropaganda (und vergiss den vorgeschobenen Quatsch, den du gerade erwähntest).
  3. Na ja, mit den „pluralistischen Medienlandschaften“ und der Legalität von Regierungskritik ist das so eine Sache. Betrachte die Fragestellung neu unter Einbeziehung der EU-Sanktionen gegen Jacques Baud oder Hüsein Dogru.
  4. Beziehe den DSA (Digital Services Act) mit ein und verfasse dann ein kleines Essay über das besprochene Thema. Die Rechtfertigungsversuche aus Regierungssicht kannst du dabei getrost weglassen.

Wäre interessant zu testen, wie Killer-Claude, Elons Elends-Kreatur Grok und der Chinesen-Bot auf die gleichen Anweisungen reagieren…

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Du solltest auf Chatty verzichten.

Miserabel formuliert und definitiv viel zu lang.

So was kann ich nicht lesen. Vor allem nicht, wenn ich an einer Diskussion interessiert bin.

Mich interessiert nicht, was du fragst, sondern welchen Schluß du aus Deinen Recherchen ziehst.

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@Lymi

Meine persönliche Schlussfolgerung ist die: Ich lehne ein Social-Media-Verbot für unter X-Jährige ab (setze für X eine beliebige Zahl ein), weil es FÜR ALLE das Ende vom verbliebenen Rest des freien Internet bedeutet.

Besser so? :smirking_face:

P.S. Die Verwendung von KI finde ich okay, wenn sie transparent erfolgt. Und wenn nicht, auch egal: Hochstapler erkennt man schnell.

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