Juli 2026: KI-Blase, KI-War, Leihmutterschaft, Chinas Öl und die Farlands

Es gibt keine „Fehler“ meinerseits, das habe ich übrigens durch Originalzitate des BVerfG in einem Beitrag nachdrücklich belegt.

Wo ich (neben Sachargumenten) auch „personenbezogen“ geworden bin, handelt es sich durchweg um Reaktionen auf persönliche Angriffe gegen mich. Das halte ich für legitim.

Die „Unübersichtlichkeit“ wurde nicht von mir verursacht. Sie hat durch Deinen Beitrag aber sicher abgenommen.

Und damit sie nicht zunimmt, werde ich hier einfach festhalten, dass ich die Verfassungslage zutreffend dargelegt habe und dagegen nur sachlich irrelevante Einwände kamen, die nicht geeignet waren, meine Ausführungen auch nur ansatzweise infrage zu stellen.

Und damit verlasse ich diesen Thread, denn das von irgendjemandem noch etwas Substantielles kommt, ist nicht zu erwarten.

Dass du das so siehst und kein µ davon abrückst, war recht früh klar. Und ehrlich gesagt hat mich ab hier…

…nur noch interessiert, ob du derjenige bist, den die Google-Suche nach deinem Namen als Top-Treffer gezeigt hat (Möglichkeit a), oder jemand, der sich dieses Namens bedient (Möglichkeit b).

Falls a) zuträfe - langjährige Erfahrung im Patentrecht, aber kein Experte für Staatsrecht -, hätten wir uns durchaus auf Augenhöhe unterhalten. Die Anmutung ist ein bisschen wie bei Drosten, wenn er über Immunologie redete - auch da war viel Unsinn dabei, für den interessierten Laien locker als solcher erkennbar.

Im Fall b) gälte “Augenhöhe” erst recht.

Wie ich sehe, hast du ein bisschen aufgeräumt - ich nehme das zum Anlass, den Link zur Claude-Unterhaltung zu löschen. Sollst dich ja nicht “gedoxt” fühlen.

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Zu Leihmutter/ Sterbehilfe auch ma aus Bequemlichkeit per LLM :slight_smile:

Wenn man das Verbot der aktiven Sterbehilfe (§ 216 StGB) in den Vergleich einbezieht, bricht das Argument der Leihmutterschafts-Befürworter an einer entscheidenden Stelle ein.
Die rechtliche Systematik in Deutschland zeigt nämlich, dass das Recht auf Selbstbestimmung eben nicht grenzenlos ist, sobald eine zweite Person im Spiel ist.

1. Die Parallele: Warum Fremdtötung verboten bleibt

In Deutschland darf sich jeder selbst töten (Suizid) und sich dabei helfen lassen (assistierter Suizid). Warum aber ist die aktive Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB) verboten, obwohl der Sterbewillige das selbstbestimmt so möchte?

  • Die Schutzpflicht des Staates: Das Bundesverfassungsgericht begründet dies damit, dass bei einer aktiven Tötung durch einen Dritten die Gefahr von Missbrauch, Fremdbestimmung und sozialem Druck (z. B. „Ich liege meinen Verwandten nur noch zur Last“) drastisch steigt.
  • Die Unumkehrbarkeit: Der Staat schützt das Leben als höchstes Gut hier vor der Entscheidung des Einzelnen, weil die Tatherrschaft vollständig in die Hände einer anderen Person übergeht. Die Selbstbestimmung endet dort, wo das Risiko der Fremdbestimmung zu groß wird.

2. Die Übertragung auf das Leihmutter-Argument

Genau hier setzen die Gegner der Leihmutterschaft an, um das Argument der Befürworter zu entkräften. Die Parallele verläuft nicht zum erlaubten assistierten Suizid, sondern zum verbotenen § 216 StGB:

  • Die vertragliche Bindung (Verlust der Autonomie): Bei einer Leihmutterschaft schließt die Frau einen Vertrag ab, bevor die Schwangerschaft und die Geburt stattfinden. Sie gibt damit die endgültige Verfügungsgewalt über ihren Körper für neun Monate und das spätere Kind aus der Hand. Ähnlich wie bei der aktiven Sterbehilfe greift hier ein Dritter (die Wunscheltern/Agenturen) tief in die körperliche Sphäre ein.
  • Das Missbrauchspotenzial: Kann eine Frau, insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Lagen, wirklich absolut „frei“ entscheiden, ihren Körper zu vermieten? Der Staat schützt die Frau hier (wie beim § 216 StGB) im Zweifel vor den Konsequenzen ihrer eigenen, vertraglich bindenden Entscheidung.
  • Kommerzialisierung des Körpers: In beiden Fällen zieht das deutsche Recht eine rote Linie bei der totalen Objektivierung des Menschen. Man darf sich töten lassen, aber niemand darf legal zum Töter werden. Analog: Eine Frau darf für sich selbst Kinder bekommen, aber ihr Körper darf nicht vertraglich zum „Produktionsmittel“ für Dritte degradiert werden.

Fazit: Zwei Arten von Selbstbestimmung

Die Debatte zeigt, dass das deutsche Grundgesetz zwei Konzepte von Freiheit kennt:

  1. Die abwehrrechtliche Freiheit (beim assistierten Suizid): Der Staat hält sich heraus, wenn ich mir selbst etwas antue oder Hilfe annehme, bei der ich bis zum letzten Moment die volle Kontrolle behalte.
  2. Die sozial-vertragliche Freiheit (bei aktiver Sterbehilfe & Leihmutterschaft): Hier zieht der Staat Grenzen. Er verbietet Verträge und Handlungen, bei denen Menschen sich selbst oder ihren Körper der totalen Kontrolle, dem Gutdünken oder dem wirtschaftlichen Interesse Dritter ausliefern – selbst dann, wenn sie anfangs freiwillig eingewilligt haben.

Das Argument der Leihmutterschafts-Befürworter funktioniert also nur, wenn man die Augen vor dem Verbot des § 216 StGB verschließt.

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Ach, all diese feinen Unterschiede und Debatten.

Kann nicht mal ein CDU Politiker im Puff erwischt werden?

So zeitnah könnte das der Diskussion etwas Auftrieb geben.

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Ich finde auch beide Möglichkeiten sehr interessant. Adam Tooze sagt ja bei dem Thema auch immer “I have to check my biases”.

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Ich würde da ein Stück weit die Programmierer in Schutz nehmen. Nicht nur weil sie in den Dingen selbst verstrickt sind und eine bestimmte Perspektive haben, sondern auch weil sie bestimmt auch sich von jeglichen Spießbürgertum durchaus abgrenzen wollen, also nicht nur als Arroganz sondern auch als Selbstschutz. Ich würde durchaus behaupten, dass diese Leute eingehen, wenn sie den Leuten ewig erklären müssen, was es mit LLMs auf sich hat und warum sie so negativ darauf reagieren.

Danach gibt es hier noch das Missverständnis, dass Programmieren nur aus der Anwendung der Programmiersprache besteht. Programmieren kommt von Programm, also man stellt auch ein Programm zusammen wie ein Trainingsprogramm, Tagesprogramm usw. Da steckt Abstrahieren, Modellieren, Problemdenken drin und nicht nur Wörter eintippen. Das können die Modelle oft auch, aber z.B. keine Anforderungserhebung. Die KIs leben in einer Welt voller Annahmen, aber nicht der eigenen konkreten Welt. Man kennt das auch als Common Sense - Problem. In diesem Sinne wird es für die Programmierer auch ewig ein stochastischer Papagei und advanced Autovervollständigung bleiben.

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Weiß jemand, wo man den Funk-Clip mit den Schirach-Fantasien findet?