Juli 2026: KI-Blase, KI-War, Leihmutterschaft, Chinas Öl und die Farlands

Wie schön, dass Du, ohne dazu irgendwie befähigt zu sein, meinst, meinen Intellekt kritisieren zu können. Deine wortreichen Ausführungen kranken schlicht daran, dass Du den Vergleich schlicht nicht verstanden hast und erneut Deine Ausführungen mit versteckten Prämissen versiehst, die zu logisch inkonsistenten Schlüssen führen.

Allerdings bin ich es müssig, hiermit noch weitere Zeit zu verschwenden. Du willst einfach weiterhin die Leihmutterschaft verboten wissen, wahrscheinlich weil Du a) einer überkommenen Ethik anhängst, b) es toll findest, wenn kinderlose Paare insbesondere männlich-homosexueller Provenienz leiden, und c) ohnehin kein liberaler Geist bist, der die Eingriffe des Staates auf das zwingend Nötige reduzieren will. Das alles ist legitim, weil es ja konservativen bis reaktionären Ideologien entspricht, die man natürlich haben darf. Es ändert aber nichts daran, dass ich den aus der Aufklärung stammenden Ansatz des Grundgesetzes nach wie vor begrüße, auch wenn das gegen die zunehmend autoritäreren Tendenzen der Zeit sein sollte. (Und falls Du Dich völlig wider Erwarten als „links“ verstehst und wie Wolfgang mit dem Liberalismus nichts anzufangen weißt, erinnere ich Dich an die Definition der Philosophin und ausgewiesenen Marx-Kennetin Lea Ypi, wonach Sozialismus nichts anderes ist als Liberalismus minus Kapitalismus; damit kann ich noch etwas anfangen, alle anderen linken Ideologien - mit Ausnahme des Anarchismus, den man eh als konsequenten Liberalismus verstehen muss - enden früher oder später im Stalinismus.)

Und damit verabschiede ich mich aus dieser Diskussion, die mich zu langweilen beginnt, da ich seit mehreren Posts nicht einmal ansatzweise mehr etwas Substantielles gelesen habe.

Jetzt wird’s schon ein bisschen lächerlich: Was bitte schön hat denn die Besetzung von Gerichten (= Judikative) mit der Regelungskompezenz des Gesetzgebers (= Legislative) zu tun?

Du warst es, Hans-D. Schwarz, der deine Auffassung zur Mietmütterfrage als die einzig grundgesetzkonforme dargestellt hat. Dem halte ich entgegen, dass rechtliche Fragen oft in kein Richtig/Falsch-Schema passen, sondern Interpretationsspielräume bestehen. Die Mehrfachbesetzung der genannten Positionen (Bundespatentgericht, BVerfG) trägt dem Rechnung.

Übrigens gibt es ein Totalverbot durchaus schon:

Ausland

Nord-Süd-Gefälle in Europa

In Italien ist Leihmutterschaft inzwischen besonders streng geregelt: Sie ist nicht nur im Inland verboten, sondern seit 2024 auch dann strafbar, wenn sie im Ausland durchgeführt wird. Den Paaren drohen Geldbußen zwischen 600.000 und einer Million Euro sowie Gefängnisstrafen von bis zu drei Jahren.

Auch Spanien verbietet seit 2006 Leihmutterschaft und hat die Regeln vor einem Jahr noch weiter verschärft. Um Kinder, die im Ausland zur Welt kamen, zu registrieren, muss nun eine biologische Verbindung nachgewiesen werden oder eine bereits erfolgte Adoption.

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Kann es sein dass du Liberal mit Libertär verwechselt hast?

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Lustig, jetzt hast du das ausgesprochen, was ich mir seit gestern verkniffen habe:

Die wenig souveränen wiederholten Versuche, andere herabzusetzen und ihnen irgendetwas zuzuschreiben überlasse ich trotzdem lieber dem Hans.

@hds Deine Annahmen zu meiner Motivation sind allesamt nicht zutreffend. Richtig wäre Antwort d): Ich wollte dir mit deinen inhaltlich windigen, konfrontativ anmutenden Worten einfach ordentlich auf den Zahn fühlen und dich zum Beweis deiner Behauptungen animieren. Im Gegensatz zu dir habe ich innerhalb der Argumentation nie die Tür komplett zugeschlagen. Davon abgesehen, dass ich am Thema Leihmutterschaft überhaupt kein eigenes Interesse habe, bin ich kein Freund davon, ethische Aspekte kurzerhand für irrelevant zu erklären. Du offensichtlich auch nicht, sonst hättest du nicht dauernd das Grundgesetz bemüht. Du bist da wirklich zwischen zwei Polen heftig hin- und hergependelt. Gleichwohl, halt die Ohren steif.

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@Ernst

Er hat mich schon längst gemuted.

Die rheinische Frohnatur findet vielleicht doch nicht alles so lustig.

Ethik und Recht sind nicht dasselbe. Lernt jede/r Student/in schon im 1. Semester.

Ich habe auch niemanden herabgesetzt, sondern nur aufgrund kritisch prüfender Beobachtung Feststellungen getroffen. Das Herabsetzen ist die Spezialität anderer, beispielsweise von Dir.

Deine untauglichen Versuche zu d) sind übrigens allesamt gescheitert. Dagegen treffen a), b) und c) ganz offensichtlich zu.

Sicher nicht. Um das zu erkennen, muss man natürlich sich etwas in Theoriegeschichte auskennen.

Um über dich zu lachen, reicht meine Frohnatur allerdings auf jeden Fall.

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Seit wann geht es beim Hacken per Definition darum sich über seine programmier Fähigkeit zu definieren. Mal davon abgesehen dass es nicht einmal den einen Hacking Begriff gibt bzw das eine Hacking Selbstverständnis.eine Motivation ist es sicherlich Schwachstellen zu finden und auszuhebeln. Aber gerade der CCC zeigt immer wieder dass ein Großteil davon nicht auf Programmierebene liegt. Meiste Schwachstellen sind strukturell. und ich denke es ist nicht übertrieben zu behaupten , dass ein Systemtheoretiker Grundverständnis für Struktur Hacks mitbringt. Man kann beleidigt Zeit verschwenden und zum Windows/ Linux war Programm/Script bashen jetzt KI Nutzung Nase rümpfen mit reinbringen. Oder man kann die Gelegenheit nutzen und Leute befähigen

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Das freut mich, ich bringe gerne Menschen zum Lachen.

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und bei all dem Herumgehacke:

Die Konzentration auf den nicht feststellbaren Willen von Leihmüttern (und hier die internationale Produktion von Kindern in organisiertem Maßstab nicht sehen zu wollen, sondern auf “altruistische Leihmütter” als pars pro toto abstellen zu wollen ist sehr bemerkenswert), fehlt mir doch eine Betrachtung des feststellbaren Willens der “Auftraggeber”.

Wie wird “das Recht auf ein Kind” was gegen Hindernisse durchgesetzt gehört denn argumentiert?

Nur weil jemand glaubt zu seiner Selbstverwirklichung gehöre ein Kind, erwirbt man damit noch lange keinen durchsetzbaren Anspruch. Mich befremdet die Vorstellung, dass die individuelle Vorstellung von persönlicher Glückseligkeit durch genetische Reproduktion in irgendeiner Art und Weise anders ernst zu nehmen sei als der Wunsch nach einem dritten Bein.

Hier wird seitenlang argumentiert, was denn “so alles möglich ist” um die Tatsache zu umgehen, dass nicht jeder menschliche Körper reproduktionsfähig ist, die Tatsache schlicht anerkennen zu können scheint allerdings keine Option…

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@hds Selbstverständlich ist das nicht das selbe. Das hat auch niemand behauptet. Vielleicht fällt es dir schwer zu begreifen, dass im geltenden Recht ethische Aspekte eingegangen sind - nicht als Deckungsgleichheit zwischen beidem, sondern als Teilüberschneidung mit eigener Logik auf beiden Seiten (natürlich ist nicht jede Ethik im Recht zu finden). Du hantierst selbst mit dem Würdebegriff für deine Forderung herum und lehnst ihn gleichzeitig ab - wie ist das möglich?

Dass Ethik im Recht abgebildet ist, lässt sich schwer bestreiten. Das Grundgesetz beginnt mit der Unantastbarkeit der Würde – ein durch und durch ethischer Satz, ins Recht gegossen. Das ganze Strafrecht ruht auf Zurechnung, Schuld, Verantwortung – ethische Kategorien. „Treu und Glauben” im Zivilrecht, die Verhältnismäßigkeit, das Kindeswohl: lauter Einfallstore, durch die ethische Wertungen ins Recht einströmen und dort verbindlich werden. Recht ist ohne diesen normativen Kern gar nicht zu haben - ein System reiner Zweckmäßigkeitsregeln ohne jede Wertung wäre kein Recht, sondern Verwaltungstechnik.

Kurz: Ethik ist im Recht abgebildet, als Kern, nicht als Ganzes und mit einer Menge bewusst unbestimmter Rechtsbegriffe – und gerade die Lücke zwischen beiden ist das Feld, auf dem über Leihmutterschaft überhaupt gestritten werden kann.

Mag sein, dass du beruflich geprägt durch Wirtschafts- und Patentrecht alles zum Objekt erklären möchtest - auch ein Subjekt, sofern es nur einen Vertrag unterschrieben hat (Leihmutter) oder Vertragsbestandteil ist (Kind). Den großen Bruch des Grundgesetzes hast du bisher jedenfalls nicht nachgewiesen. Gescheitert ist d) in der Hinsicht, dass du deine glasklare Meinung nicht glasklar rechtlich belegen kannst - insofern gebe ich dir Recht.

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Dass ideologische Vorstellungen des Gesetzgebers, zu denen auch sog. „ethische Grundsätze“ gehören, habe ich nicht bestritten. Aber solange sie hierdurch nicht verrechtlicht ist, interessiert die Ethik mangels Allgemeinverbindlichkeit nicht. Daher sind mir Deine ethischen Grundsätze wie auch Deine Ideologie völlig egal. Solange sie keine Rechtspflichten sind, sind sie belanglos, und jeden Versuch, sie mir vorzuschreiben, darf und werde ich in jeder Form abwenden.

Aber auch wenn Ethik in Recht einfließt, kann es zunächst jederzeit vom Gesetzgeber geändert werden, und wenn das entsprechende Gesetz gegen die Verfassung verstößt, ist die ins Recht eingeflossene Ethik als Rechtsregel unwirksam und damit (wieder) unverbindlich. Auch den Verfassungsnormen liegen ethische Vorstellungen des Verfassungsgesetzgebers zugrunde, die aber umso mehr verblassen, wie die ethischen Vorstellungen der Zeit sich ändern (so war etwa lange vertreten worden, dass die „Ehe für alle“ gegen Art. 6 GG verstoße, was sicherlich den Moralvorstellungen der historischen GG-Gesetzgeber entspricht, nur vertritt das heute niemand mehr ernsthaft). Und die ethischen Grundsätze von Art. 1 GG habe ich in Übereinstimmung mit der BVerfG hinreichend dargelegt. Es sind nur „leider“ nicht dieselben wie Deine konservative Ethik.

Deine Ausführungen im letzten Absatz sind schlichter Unfug. Meine Auffassung habe ich übrigens selbstverständlich „glasklar“ dargelegt, jeder halbwegs intelligente Mensch könnte sie nachvollziehen. Warum Dir das nicht gelingt, bleibt mir zwar ein Rätsel, ist mir aber auch völlig egal.

Du kannst gerne weiterschreiben, so viel Du willst. Offenbar hast Du ja das Gefühl, nicht unterlegen sein zu dürfen, obwohl Du es schon lange bist (ein psychologisches Detail, um den sich andere kümmern mögen). Dass Dir bei einem Fortschreiben noch ein brauchbarer Gedanke kommen wird, bezweifle ich zwar, aber man soll die Hoffnung ja nie aufgeben.

Wieso hab ich jetzt plötzlich das Gefühl als Dumm abgestempelt worden zu sein?

„Brauchbar“ ist das Aufdecken deiner Fehler durch @Ernst aus deiner Sicht wohl eher nicht, für die Mitleser aber umso mehr. Hier ein paar Beispiele:

  1. Handwerkliche Fehler, die ein Verfassungsrechtler eher nicht macht: Er verortet Selbstbestimmung zunächst bei Art. 1 GG statt Art. 2 GG – Ernst korrigiert das (#55), hds wechselt danach stillschweigend die Argumentationsbasis, ohne den Fehler klar einzuräumen.
  2. Art. 19 II GG falsch angewendet: Er nutzt sie wie ein generelles “Beschränkungsverbot”, während es sich um eine Schranken-Schranke handelt (schützt nur den Wesenskern, nicht jede Einzelmaßnahme) – auch das korrigiert Ernst überzeugend (#100).
  3. Eigentor bei BVerfGE 45,187: Die dort verankerte Objektformel ist dogmatisch eher das Werkzeug der Gegenseite (Instrumentalisierungskritik an Leihmutterschaft) – Ernst weist treffend nach (#107), dass hds sich mit diesem Zitat selbst ins Bein schießt. Ein Jurist mit Schwerpunkt Staatsrecht hätte das vermutlich vorab bedacht.

Mal ganz direkt gefragt: Du kommst nicht zufällig vom Patentrecht?

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Es ist unbestritten, dass ethische Vorstellungen des Verfassungsgesetzgebers sich ändern können (und in Änderungen von Gesetzen münden). Nur entfallen ethische Ansprüche einerseits nicht einfach ersatzlos und andererseits sind deine Vorstellungen für den Bedarf von Änderungen nicht das Maß aller Dinge - doch genauso trittst du auf.

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Nur so ein Tipp: Don’t feed the troll

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Ich wundere mich auch schon wie gut hier immer wieder am Buffett nachgelegt wird…

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Der Thread ist inzwischen total unübersichtlich. Alleine von dir gibt es 49 Beiträge, davon sind - großzügig geschätzt - 18 primär inhaltlich, über 30 primär meta/personenbezogen. Du kannst sicher nachvollziehen, dass ich mir da mit einer “mittelmäßigen KI” leichter einen Überblick verschaffe - wenn eine KI etwas kann, dann das.

Die Fehler hat @Ernst gefunden, nicht meine KI.

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