Du beantwortest weiterhin eine andere Frage als Kompost.
Gefragt war, wann der ursprüngliche Geschlechtseintrag in der Geburtsurkunde eine medizinisch relevante Information darstellt. Deine Beispiele zeigen, dass bestimmte körperliche Merkmale, hormonelle Einflüsse und geschlechtlich korrelierte Lebensbedingungen medizinisch relevant sein können. Das hat niemand bestritten.
Du setzt aber stillschweigend voraus, dass all diese Dinge zuverlässig im damaligen Standesamtseintrag enthalten seien. Genau das ist der Fehler.
Der Eintrag sagt nicht:
– welche Organe heute vorhanden sind,
– welche Operationen erfolgt sind,
– welche Hormone aktuell wirken,
– ob eine Schwangerschaft möglich ist,
– welche Enzymaktivität oder Körperzusammensetzung vorliegt,
– welche Medikamente eingenommen werden,
– welche konkreten Labor- oder Risikowerte bestehen.
Das Zolpidem-Beispiel zeigt einen statistischen Gruppenunterschied. Es zeigt nicht, dass eine Geburtsurkunde Medikamente abbaut.
Auch dein Hinweis auf die jahrzehntelange Vernachlässigung von Frauen beweist das Gegenteil deiner „Gleichmacherei“-These. Die Forschung war schlecht, weil der männliche Körper als allgemeiner Standard behandelt und relevante Unterschiede nicht gemessen wurden. Daraus folgt: Wir müssen genauer differenzieren. Du folgerst daraus: Wir sollten Menschen weiterhin möglichst vollständig in zwei grobe Schubladen pressen und alles andere als seltenen „Zwischenzustand“ behandeln.
Das ist keine Differenzierung. Es ist der Versuch, zahlreiche medizinisch verschiedene Konstellationen durch eine einzige binäre Ersatzvariable zu überschreiben.
Für eine Studie können Kategorien selbstverständlich sinnvoll sein. Die Kategorien müssen aber zur Forschungsfrage passen:
– Bei Gebärmutterhalskrebs interessiert das Vorhandensein eines Gebärmutterhalses.
– Bei Schwangerschaftsrisiken interessiert die Schwangerschaftsmöglichkeit.
– Bei hormonabhängigen Vorgängen interessieren Hormonstatus und Expositionsdauer.
– Bei Arzneimittelabbau interessieren die tatsächlich beteiligten physiologischen Faktoren.
– Bei sozialen Gesundheitsrisiken können Geschlechtsidentität, gesellschaftliche Behandlung und Diskriminierung relevant sein.
Man kann diese Merkmale zusätzlich nach Geschlecht auswerten. Man darf nur nicht so tun, als seien sie sämtlich identisch mit einem Buchstaben, den ein Arzt vor Jahrzehnten aufgrund äußerer Genitalien an das Standesamt gemeldet hat.
Deine eigene Sterbefallstatistik bestätigt das übrigens: Erfasst wird der aktuelle Personenstand, nicht der ursprüngliche Geburtseintrag. Damit hast du selbst ein Beispiel dafür geliefert, dass verschiedene Statistiken unterschiedliche Definitionen verwenden und man zuerst klären muss, was eine Kategorie überhaupt misst.
Die Behauptung, hier wolle jemand „männlich“ und „weiblich“ auslöschen, ist daher ein Strohmann. Niemand hat gefordert, Unterschiede nicht mehr zu untersuchen. Gefordert wurde, reale Unterschiede zu messen, anstatt sie durch zwei administrative Etiketten zu ersetzen.
Und Komposts Satz war erkennbar keine medizinische Doktrin namens „Alles Kompost“. Er machte sich über deine Weigerung lustig, die konkrete Frage zu beantworten. Aus einem Wortspiel erst eine Forschungsposition und anschließend die „Auslöschung“ von Mann und Frau zu konstruieren, ist schon eine bemerkenswerte Menge Biomasse.