Rechtsdogmatisch ist das wohl zutreffend. Andererseits zeigt sich an der de-facto Impfpflicht durch 2G/3G und besonders an der einrichtungsbezogenen Impfpflicht - von der du möglicherweise selbst betroffen warst als systemrelevant Tätiger? - ein strukturelles Problem. Das BVerfG bestätigte ihre Rechtmäßigkeit im Frühjahr 2022, ich schreib dazu hier ein paar Takte: Karlsruhe liegt auf einem anderen Planeten – MazeMusic
Kurz: Impfdurchbrüche waren damals an der Tagesordnung, der Fremdschutz somit dahin. Das BVerfG ignorierte das geflissentlich und stützte sein Urteil auf veraltete Daten des RKI.
Und hier zeigt sich ein strukturelles Problem:
Die Impfpflicht war politisch gewollt. Eine der Politik unterstellte Behörde - RKI, dem BMG unter Spahn/Lauterbach unterstellt - lieferte die medizinischen Daten dafür. Sie tat das, und die Kehrtwende nach Bekanntwerden der Impfdurchbrüche erfolgte unendlich langsam. Diese waren wissenschaftlich belegt seit Sommer 2021 (Daten aus Israel), aber noch im Oktober unterstützte das RKI öffentlich die Idee einer „Pandemie der Ungeimpften“ (Brockmann-Studie) - obwohl die interne Diskussion das nicht trug (RKI-Protokolle).
Das BVerfG wiederum schaut auf diese Behörde (und vielleicht auch auf das PEI, gleiche Struktur) und stützt sein Urteil auf dessen Daten.
Politik (BMG) → RKI/PEI → Justiz (u.a. BVerfG)
Und der Bürger? Ihm bleibt der Rechtsweg, Klage gegen Impf- und Maskenpflicht aber… Welche Chancen hat eine solche Klage innerhalb dieser Struktur?
Sehr schön, und ich unterstütze eine Amnestie, zumindest eine Überprüfung aller damals gegen Ärzte und Betroffene gefällten Urteile. Bei entsprechendem politischem Willen wäre das machbar und meines Wissens will das auch das BSW.
So ungefähr, ja? Wir tauschen unsere unterschiedlichen Standpunkte aus und Mitleser können prüfen, welche für sie die valideren sind. Man nennt das Diskussion.
Außerdem herrscht mir hier bisweilen zu viel KI-generierte Harmonie. ![]()
Apropos: Was sagt die Gegenmacht zur BMG/RKI/BVerfG-Struktur, @Ernst ?