Ich finde das Thema auch sehr interessant. Es ist zur Abwechslung nicht einfach nur der große böse Antagonist. Nebenbei, es ist auch verheerend grundsätzlich einzuräumen, dass der transatlantische Block zwar ganz schön schlimme Dinge tut, dass eine andere Macht aber noch viel schlimmere Dinge tun könnte. Und damit sei es schon okay, wie es so läuft. Das Problem dabei ist, dass man eigene ideologische und kulturelle Aspekte einfach undifferenziert auf alle anderen überträgt. Dabei können andere Kulturkreise ganz anders ticken. Das Minimum wäre, verschiedene Optionen zu skizzieren, wie es auch noch laufen könnte. Ich denke zum Beispiel an transnationale Kooperationen ohne Einmischung in innere Angelegenheiten.
Fortsetzung der Diskussion von Juli 2026: KI-Blase, KI-War, Leihmutterschaft, Chinas Öl und die Farlands:
Zur Debatte zur Leihmutterschaft:
Ich sympathisiere sehr mit Wolfgangs Argumentation: Adaption ist möglich, Anspruch auf Fortsetzung des eigenen Genpols besteht per se nicht etc.
Ich habe vielmehr eine Gegenfrage als ein Gegenargument, welche bei mir in der inneren Abwägung immer wieder dazu führt, dass ich ein Verbot nicht schlüssig finde, obgleich ich die Leihmutterschaft als moralisch fragwürdig einstufe.
Aus rein Freiheitsrechtlicher Sicht argumentiert (und davon geht unser GG, insb. Art 2 GG ja aus): Ist es nicht verdreht zu fragen: “Warum erlauben” - müsste man nicht eher fragen: “Warum verbieten?”. Die Rechtfertigungslast müsste also bei den Verbotsbefürwortern liegen. Dafür gibt es gute Argumente (Menschenwürde, die zuvor genannten, “Mietmütter” etc.). Gleichwohl müssen diese auch dafür sprechen, ein kompletes Verbot einzuführen und nicht ergeben, dass es ein weniger gravierendes Mittel auch die Rechte und Interessen der Leihmütter absichert. Insofern käme eine sehr restriktive Erlaubnis (nur altruistische Leihmutterschaft, mit hinreichender Kontrolle) oder ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt (Prüfung durch eine Gesundheitseinrichtung etc.) in Betracht.
Ich möchte in die Diskussion zum Thema Leih- bzw. Mietmutterschaft die Frage in die Runde werfen, ob der Begriff des “Choice Feminism” bekannt ist? Und als Folgefrage hätte ich: wie würden diejenigen, die sich für die Legalisierung der Leih- bzw. Mietmutterschaft aussprechen, sich zum Choice Feminism positionieren?
Mein erster Post hat niemandem etwas „auf der persönlichen Ebene zugeschoben“. Wer das so versteht, kann Sach- und Personebene offenbar nicht auseinanderhalten und versteht wahrscheinlich einfach alles nur auf der persönlichen Ebene. Und ja, nachdem die kritischen Posts keine Sachargumente mehr enthielten, war es legitim, dies entsprechend auf der persönlichen Ebene anzumerken.
Und dazu passt wie die Faust aufs Auge, dass Dein Post nicht einmal ansatzweise sich an die Sachebene hält, sondern nur aus einem persönlichen Angriff besteht. Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen. (Und ich räume ein, dass das ist jetzt wirklich keine Aussage auf der Sachebene ist.)
@hds Dein Sachthema war Leihmutterschaft. Bemerkungen abseits dessen bezogen sich auf die persönliche Ebene. Gleich im ersten Post sieht es so aus, als ob du einem der Hosts erzkonservative Ideologie zuordnest.
Mein Sachthema ist nicht dein Sachthema gewesen (nach deinem Freiheitsbegriff kannst du mir das kaum vorschreiben). Es war dein Umgang mit Leuten, die dir widersprechen. Darin bist Du allerdings konsistent.
Nun, das entspricht eher nicht Wolfgangs Position, der hier das Kind mit dem Bade ausschüttet, sondern der von Brosius-Gersdorf. Tatsächlich gilt es hier, verschiedene Grundrechte abzuwägen. Art. 1 GG streitet übrigens für die Selbstbestimmung der Frauen. Dass diese vor Ausbeutung und Zwang geschützt sein müssen, ist aber ebenso richtig, das gilt aber nicht nur bei diesem Thema, sondern auch für viele andere. (So beruht etwa das Verbot harter Drogen auf eben diesem Gedanken.) Ein radikales Verbot dürfte schwer zu begründen sein, es sei denn, man legt ein sehr konservatives Weltbild zugrunde, bei dem alles „Unnatürliche“ (oder gar „Widernatürliche“ gleich „moralisch verwerflich“ ist (übrigens beruht darauf auch ein Post von Ole Nymoen bei X, der von der „Widerwärtigkeit“ der Leihmütterschaft sprach). Dass es dabei zur Kommerzialisierung kommen kann, ist kein spezifisches Phänomen der Leihmütterschaft, sondern Ausfluss eines auf den Austausch von Gütern und Dienstleistungen gegen Geld angelegten Wirtschaftssystem, das z. B. gegenüber dem Feudalismus oder dem Altertum, bei denen Leihmütterschaft durch Zwang und Machtgefälle üblich war (man lese nur die Bibel), doch ein Fortschritt ist, der umso größer wird, wie die Frauen bei ihrer freien Wahl zugleich vom Staat gegen Ausbeutung geschützt werden. Fatalerweise sind viele Argumente GEGEN die grundsätzliche Zulassung der Leihmütterschaft dieselben wie in den 1980/1990er Jahren gehen die Zulassung der IVF (weshalb ich hier ein Déja-vu-Erlebnis habe). Die meisten Argumente (auch Wolfgangs) sind im selben Maße wie damals moralistisch und schützen andere Gesichtspunkte nur vor. Auf rechtlich relevantem Boden bewegen sie sich aber damals wie heute nicht.
Letztlich läuft eine rationale Entscheidung der Güterabwägung darauf hinaus, eine Regelung zu treffen, die Leihmütterschaft einerseits zulässt, andererseits aber die betroffenen Frauen vor Zwang und Ausbeutung schützt. Letzteres ist nichts Besonderes, das es nur bei diesem Thema gäbe oder das bei diesem Thema eine Sonderrolle hätte. Ein Totalverbot gleicht dagegen der Forderung nach einer Untersagung von Küchenmessern, nur weil man diese auch missbrauchen kann, um jemanden zu töten.
Der Hinweis auf eine Ideologie ist KEIN persönliches Thema, sondern ordnet Sachargumente nur in einen größeren Zusammenhang ein. Es gehört also zur Sachebene. Daher sind Deine Ausführungen nicht logisch konsistent, auch wenn Du sie noch so häufig wiederholen solltest.
Und Du hast mit Deinem Post eben kein Sachthema behandelt, sondern einen (auch noch ungerechtfertigten) persönlichen Angriff unternommen. Dass Du das leugnest, zeigt aber deutlich, wes‘ Geistes Kind Du bist.
Service aus der LINKS!-Redaktion (oder was noch von ihr übrig ist)
Eine von Redaktionsassistentin Claudi erstellte Übersicht der Kritik an Brosius-Gerstdorf, gefolgt von den im Podcast geäußerten Argumenten gegen Mietmutterschaft:
- Übersicht der Podcaster-Kritik an Frauke Brosius-Gersdorf
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Problematische Relativierung und fragwürdige Vergleiche:
Die Podcaster kritisieren Brosius-Gersdorfs Vergleich von Leihmutterschaft mit Risikoverhalten wie Rauchen, Alkoholkonsum oder Hochrisikosport aufs Schärfste. Während der Konsum von Genussmitteln reine Selbstschädigung betrifft, erfordert Leihmutterschaft die Vermietung des eigenen Körpers und ein staatlich durchgesetztes Vertragswerk zur Kommerzialisierung von Menschen.
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Fehlverständnis der Menschenwürde (Art. 1 GG):
Ihr Argument, dass die Menschenwürde nicht die Grenze, sondern der Grund für uneingeschränkte Selbstbestimmung sei, wird strikt abgelehnt. Die Podcaster betonen, dass es Grundrechte gibt, von denen der Einzelne nicht selbst zurücktreten kann (Schutz vor Selbstausbeutung und Verzweckung).
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Illusion von vollkommener Autonomie im Kapitalismus:
Ihre Vorstellung von einer „freiwilligen, gut informierten Entscheidung“ ignorieren nach Ansicht der Podcaster die realen Macht- und Zwangsverhältnisse. Leihmutterschaft ist eine totale 24-Stunden-Inanspruchnahme des Körpers, wie sie in keinem normalen Arbeitsverhältnis existiert.
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Fehlende gesellschaftliche Realitätsnähe / Absurde Regelungsversuche:
Ihr Vorschlag, Verträge bürokratisch abzusichern (z. B. Trennung von Eizellspende und Leihmutter oder Anforderung, dass Leihmütter ihre eigene Familienplanung abgeschlossen haben müssen), wird als Verstrickung in „verrückte Regeln“ und Absurdität bezeichnet. Dadurch entstehen beispielsweise nur Risikoschwangerschaften im höheren Alter.
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Versteckter Markt-Libertarismus:
Die Podcaster widersprechen der Einordnung von Brosius-Gersdorf als „linke“ Juristin. Sie vertreten die Auffassung, dass sie eine zutiefst marktliberale Haltung einnimmt, die glaubt, man könne alles über Verträge und Geld regeln.
2. Liste der Argumente der Podcaster gegen Leihmutterschaft
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Verzweckung und Kommerzialisierung des menschlichen Körpers:
Leihmutterschaft führt zur Ökonomisierung des Körpers und stellt eine „Zweckgeburt gegen Geld“ dar, bei der der Bauch einer Frau vermietet wird.
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Ausbeutung finanzieller Notlagen:
Echte Freiwilligkeit existiert bei fremden Menschen kaum. In der Praxis ist finanzielle Not oder der Wunsch nach Geld der primäre Treiber; sogenannte „altruistische Leihmutterschaft“ für Fremde sei weitgehend ein Mythos oder wird durch inoffizielle Zahlungen umgangen.
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Körperliche und psychische Höchstbelastung:
Eine Schwangerschaft ist ein körperlicher Ausnahmezustand mit potenziellen Gesundheitsrisiken und Geburtsbeschwerden. Dies lässt sich nicht wie eine Dienstleistung oder ein Vereinsengagement abwickeln.
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Verletzung des Kindeswohls und Entwurzelung:
Dem Kind wird das Recht genommen, eine Bindung zur austragenden Mutter aufzubauen oder seine genetische bzw. leibliche Herkunft zu kennen.
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Kein Grundrecht auf genetischen Nachwuchs:
Ein unerfüllter Kinderwunsch rechtfertigt nicht den Anspruch, auf Teufel komm raus das eigene genetische Material durchzusetzen. Der „Fetisch auf eigene Gene“ ist egoistisch und blendet Alternativen aus.
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Gefahr des Transhumanismus und der Entwertung von Frauen:
Das Zulassen von Leihmutterschaft öffnet laut den Podcastern die Büchse der Pandora (Slippery Slope). Es bedient transhumanistische Fantasien reicher Eliten, Frauen als austauschbare Hülle bzw. „Auslaufmodell“ zu betrachten und Kinder züchterisch oder technisch zu optimieren.
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Ignorieren bestehender sozialer Alternativen:
Anstatt Millionen für Leihmütter auszugeben, sollte der Fokus auf Adoption, Co-Parenting oder bessere politische Rahmenbedingungen für Familien und Kindererziehung in Gemeinschaft gelegt werden.
[Anm.: Claudi ist noch in der Ausbildung, sie macht daher Fehler. Gemeint ist natürlich Miet-, nicht Leihmutterschaft.]
Wenn du Freiheit als Anker definierst, oder wie Brosius-Gerstdorf Selbstbestimmung anführt aber auf der anderen Seite eigentlich nur ein Vertragswerk anstrebst, was dem einen Rechte gibt und dem anderen Rechte nimmt ist das an sich schon seltsam. Jetzt auch noch die Kommerzialisierung anzubringen um einen Ausgleich oder Anreiz zu schaffen, das lässt sich nicht mit dem Begriff Freiheit oder Selbstbestimmung in Einklang bringen. Deine Argumente suchen einfach nur die Legitimation eines Interesses.
Du kannst gerne für Leihmutterschaft sein, aber quatsch mich nicht mit so einem Müll voll.
Au, und ganz vergessen, die Bibel wird auch noch bemüht.
Wird ja immer besser.
Schon wieder wird einfach etwas als meine Position zusammenfantasiert, um es dann zu kritisieren. Nichts von dem, was du sagst, wurde von mir behauptet, vielmehr stammt es alles nur aus deinem Gehirn. Den Müll, den du bei mir zu sehen meinst, hast in Wahrheit du selbst produziert.
Aber schreib nur weiter so viel, wie du willst, bis dir vielleicht doch einmal in ferner Zukunft ein Gedanke einfällt.
So lange werde ich allerdings nicht warten.
Hör ich da das Aufstöhnen des Bildungsfernen? Dann tut es mir leid, dich intellektuell überfordert zu haben.
Um deine Doppelmoral zu erkennen hat’s gerade noch gereicht.
Wes‘ Geistes Kind bin ich?
Deine Grundrichtung kann ich nachvollziehen – den tragenden Punkt hast du geliefert: Das ist eine Grundrechtsabwägung, und ein Totalverbot ist als schärfstes Mittel rechtfertigungsbedürftig. Wenn ein Schutzzweck sich mit milderen Mitteln erreichen lässt – Zulassungsvoraussetzungen, Rücktrittsrechte, Kommerzialisierungsgrenzen – dann trägt die Beweislast, wer das Totalverbot will. Das ist ein gutes Argument, und es steht auch ohne die Streben, die du drumherum baust. Genau deshalb hake ich bei den Streben ein: Sie schwächen einen Punkt, der stark genug ist, um sie nicht zu brauchen.
Art. 1 GG zum Beispiel würde ich nicht ziehen. Die Selbstbestimmung sitzt in Art. 2. Art. 1 ist die Menschenwürde – traditionell das Lieblingsargument deiner Gegenseite (Instrumentalisierung). Du holst dir da eher den konservativen Gegner ins Boot.
Das Drogenbeispiel arbeitet komplett gegen dich. Das Verbot harter Drogen ist ein Totalverbot, noch dazu ein paternalistisches. Wenn du es zustimmend als Ausdruck des Schutzgedankens anführst, wird es schwer, zwei Absätze später das Totalverbot als solches mit dem Küchenmesser ins Lächerliche zu ziehen. Dieselbe Kategorie kann nicht einmal vernünftig und einmal absurd sein.
Beim Ausbeutungsschutz gebe ich dir recht: Das bloße Risiko der Ausbeutung begründet noch kein Verbot – sonst müsste man vieles verbieten, was wir zu Recht erlauben. Nur führt der Gedanke weiter, als du ihn führst. Genau dieses Schutzversprechen ist unter Marktbedingungen schwer einzulösen. Die internationale Erfahrung (Indien, Thailand, …) zeigt, wie schnell „der Staat schützt schon” zur Behauptung wird, sobald ein Preis im Spiel ist. Das ist kein Argument fürs Verbot – aber eins dafür, den Schutzteil ernster zu nehmen als den Zulassungsteil, und nicht beide im selben Halbsatz für erledigt zu erklären.
An einer Stelle widerspreche ich klar: dass ernsthafter Widerstand nur aus dem „unnatürlich = verwerflich”-Eck kommt. Dein eigenes Beispiel widerlegt das – Ole Nymoen argumentiert nicht konservativ, sondern von links. Die stärksten Einwände sind gar nicht religiös-naturalistisch, sondern die Frage, ob Körper und Fortpflanzung überhaupt Marktgegenstand sein sollten (die alte „manche Dinge kauft man nicht”-Debatte, Sandel, Radin). Darauf ist der Verweis auf ein marktmäßig angelegtes Wirtschaftssystem keine Antwort, sondern eine Umgehung: Die Frage war nicht, ob es Märkte gibt, sondern ob dieser eine dazugehören soll. Der Kern: Manche Dinge sollten dem Markt entzogen bleiben, nicht weil Märkte schlecht sind, sondern weil in diesem Fall der Marktzugriff das Gut selbst verändert. Wird Schwangerschaft zur bezahlten Dienstleistung, wird die Frau in der Logik des Vertrags zum Erfüllungsmittel – und das Kind zum Vertragsgegenstand. Der Einwand sagt nicht „Geld ist schmutzig”, sondern, dass diese Sphäre nicht zur Vertragslogik passt, ohne die beteiligten Personen umzudeuten. Das ist nicht trivial.
Die IVF-Parallele hat Charme, hinkt aber an der entscheidenden Stelle: Bei der Leihmutterschaft kommt eine dritte Person hinzu, die austrägt und das Kind weggibt. Das ist der ganze Streitpunkt – und genau der fehlt bei der klassischen IVF. „Damals lag man auch falsch” beweist zudem nichts. Manchmal lag die Skepsis daneben, manchmal nicht.
Unterm Strich: Dein Ansatz braucht die schwachen Bausteine nicht. Er wird stärker, wenn man die besten Gegenargumente – gerade die nicht-konservativen – stehen lässt und zeigt, warum die Abwägung trotzdem für eine regulierte Zulassung ausgeht. Das überzeugt mehr als das Etikett „moralistisch”, das ja ohnehin nur die schwächere Hälfte der Gegenseite trifft.
Das Totalverbot ist das Totschlagargument. Daran knüpft sich der ganze Quatsch an, denn, wenn das Argument Leihmutterschaft gibts schon ewig ist, oder eine vermeintliche Verbesserung gegenüber unhaltbarer Zustände in früheren (!) Zeiten mit der freien Wahl gekoppelt wird, ist damit gesagt, man darf den Körper ausbeuten, nur rechtlich muss es schon abgesichert sein. Und zwar zu Lasten des gemieteten Körpers der Frau. Die dann Rechte abtreten muss. Damit es später nicht zu Streitigkeiten kommt.
Wie man an Jens Spahn leicht erkennen kann, besteht kein Totalverbot.
Es besteht nur nicht die rechtliche Enteignung der Entscheidungssouveränität der Frau bei gleichzeitiger Verdinglichung ihres Körpers zu ihren Ungunsten.
Um es beim Namen zu nennen, uralte Sache, nennt sich Investorenschutz.
Wie schön fortschrittlich die Welt so gedacht werden kann.
Ist doch schön auch in diesem Threat einmal wieder zu sehen, dass nicht auf die eigentliche Kritik eingegangen wird, sondern sich auf einen Begriff konzentriert wird, der “falsch” verwendet wurde. Bloß nicht inhaltlich auseinandersetzen.
Noch einmal: Nur weil etwas schon Jahrtausende so gelebt wurde, ist es nicht korrekt nach heutigen Maßstäben. Ob man das jetzt “Normen” oder anders nennt ist für mein Argument unerheblich.
Und so voller FREIHEIT (für wen eigentlich).![]()
Dass meine finalen Vorschläge (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt / Erlaubnis mit strikter Kontrolle) nicht Wolfgangs Position entsprechen, habe ich explizit geschrieben.
Art. 1 GG schützt nicht in erster Linie den Menschen in seiner Selbstbestimmung, sondern als Abwehrrecht gegen den Staat (und solche sind Grundrechte in erster Linie) davor, zum Objekt staatlichen Handelns zu werden (Beispiel: Insofern dürfte der Staat keine Verpflichtung zu Leihmutterschaft einführen). Wer den Grundrechten und insbesondere Art. 1 GG eine objektive Werteordnung entnimmt und damit eine über die reine Abwehrfunktion hinausgehende Wirkung der Grundrechte begründet (das ist absolut herrschende Meinung und gelebte Rechtsprechungspraxis), der kann tatsächlich argumentieren, dass die Würde des Menschen in Verbindung mit seinem Recht auf Selbstbestimmung, es ermöglichen sollte, sich seine Würde auch freiwillig zu nehmen. Das BVerfG argumentiert demnach beispielsweise zu Sterbehilfe und der eigenen Existenz (BVerfGE 153, 182 (263 f.)). Dies unterstellt - ich halte dieses Verständnis von Art. 1 GG für gut vertretbar, anders als viele besonders konservativ geprägte Kreise, die eine Absolutheit auch bezogen auf die eigene Bestimmung über die Menschenwürde in Art. 1 GG reinlesen (was ebenfalls nachvollziehbar ist, was soll unantastbar sonst bedeuten, wenn man die Würde doch selbst antasten kann?)
Auch hier stellt sich aber wieder das Problem der Freiwilligkeit. Für diese stellt auch das BVerfG enge Voraussetzungen auf. Wie Wolfgang zur Leihmutterschaft richtig ausführt, erscheint es nur in absoluten Ausnahmefällen begründbar, dass eine Frau die schwere Last einer Schwangerschaft aus rein altruistischen Gründen auf sich nimmt. Nun spricht abstrakt erstmal auch nichts dagegen dies aus ökonomischen Gründen zu tun (denn wir haben ja gerade erarbeitet, dass es möglich sein kann sich selbst seiner Würde zu begeben), gleichwohl erscheint die Freiwilligkeit noch verworrener aufklärbar in diesen Fällen. Denn ob eine Frau aus finanzieller Not handelt, ist eben gerade eine sehr schwammige und individuelle Frage.
Dem Staat kommt insofern eine Schutzpflicht zu, die er auch nicht vernachlässigen kann. Es bedarf insofern sehr restriktiver Kontrollen und vorheriger gesetzlicher Rahmen - also einer wahrscheinlich klischeehaft „typisch deutschen“ bürokratischen Regelung.
Jetzt wird‘s richtig albern: Hauptsache, man verwendet irgendwelche deplazierten Begriffe, als ob dadurch auch nur irgendetwas Substantielles gewonnen wäre. Solche Strategien, die das Denken ersparen, sind einfach nur lächerlich.