Juli 2026: KI-Blase, KI-War, Leihmutterschaft, Chinas Öl und die Farlands

Hallo Claude Opus, wie geht es dir heute? :wink: Inhaltich aber trotzdem natürlich nicht unzutreffend.

Genau, weil das meine das meine Bildung nicht zulässt, sinnlose Konstruktionen zu erfinden.

Da bist du eindeutig besser.

Inhaltliches habe ich sowohl hier im Thread als auch an anderer Stelle geliefert. Wenn man das entweder nicht liest oder nicht versteht, ist das natürlich fatal. Aber Hauptsache, man kann dem anderen, dessen Meinung man aus dem Bauch oder aus einer ideologischen Überzeugung heraus ablehnt, irgendetwas entgegensetzen, vor allem, wenn man selbst nichts Inhaltliches vorzutragen hat. Das ist durchschaubar und albern.

Exakt. Durchschaubare Konstruktion die du hier versuchst.

Nö, Substanz ist inzwischen durchaus aus verschiedenen Richtungen zu finden. Mit Lese- und Denkleistung findet man sie. Ich hatte z.B. heute früh einen Post gesendet, der das Thema bewusst offen für weitere Argumente und Denkprozesse hält. Angeschlossen war das an deinen Beitrag mit konkreten Bezügen, um den Gedankenaustausch aufrecht zu erhalten - ohne Wertungen. Der Konflikt liegt bei ethischen Punkten. Das Grundgesetz kann man als neutralisiert betrachten, weil sich sowohl Befürworter als auch Gegner darauf berufen können.

Es steht weiterhin die Frage, warum die Abwägung trotz sachlicher Gegenargumente für eine regulierte Zulassung ausgeht. Diese Frage richtet sich an jeden, der sich für Leihmutterschaft ausspricht. Wie gesagt, das Thema ist nicht trivial.

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Hier geht es ja schon um die inhaltliche Ausgestaltung, welche die grundsätzliche Zulassung voraussetzt.

Was die grundgesetzlichen Fragen betrifft, so ist zwischen der Grundregel und ihrer Feststellbarkeit zu unterscheiden. Dass etwas in der Praxis schwer feststellbar ist, bedeutet noch nicht, dass damit die Grundregel falsch sei (sonst wäre jede Strafbarkeitsregel ja unzulässig, nur weil beispielsweise der subjektive Tatbestand idR schwer nachweisbar ist, wie jeder weiß, der dort praktisch tätig ist). Wenn also Freiwilligkeit ein Teil der Menschenwürde (Selbstbestimmung!) ist, darf der Staat sie nicht unterbinden. Dass das Vorliegen der Freiwilligkeit im Einzelfall schwierig festzustellen ist, berechtigt nach den obigen Ausführungen nicht, freiwillig getroffene Entscheidungen gänzlich zu verbieten, denn das wäre - das Kind mit dem Bade ausschüttend - ein unzulässiger Grundrechtseingriff. Dass der Gesetzgeber zur Feststellung der Freiwilligkeit Zusatzmaßnahmen vorsieht, wäre dagegen möglich. So könnte er, wenn er zB eine Vertragslösung vorsieht (die ja im BGB erstmal eingeführt werden müsste!), die Wirksamkeit von Begutachtungen durch unabhängige Dritte oder der notariellen Beurkundung abhängig machen usw. usf. Die sich hier u. U. stellenden Fragen sind bei der Leihmütterschaft keine anderen als bei anderen Regelungsbereichen, insbesondere wenn sie den höchstpersönlichen Bereich betreffen (vom Arbeitsrecht über das Familienrecht bis zum Medizinrecht oder der Sterbehilfe). Die bloße Möglichkeit eines Mißbrauchs rechtfertigt jedenfalls kein Totalverbot. So wird auch das Autofahren nicht per se verboten, nur weil man es auch mißbrauchen kann (man denke an die illegalen Autorennen, die nach BGH man auch mit sich selber führen kann), sondern an die Beachtung der StVO gebunden und deren Mißachtung sanktioniert. Ähnliches gilt verfassungsrechtlich dann natürlich auch für die Leihmütterschaft. Das Totalverbot ist dagegen, wie Frau Brosius-Gersdorf zutreffend feststellt, höchstwahrscheinlich verfassungswidrig.

Es gibt also vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, die der Gesetzgeber wahrnehmen könnte, um die Leihmütterschaft zu regulieren. Keines der hierzu geäußerten Einwände, welche die Diskussion dominieren, rechtfertigt aber ein Totalverbot.

Der Kontext hier ist Mietmutterschaft. Dazu tauge ich tatsächlich nicht! Ich kann nicht einfach wie Freddy McConnell ein paar Monate auf mein Testosteron verzichten und dann schwanger werden (Notiz an Claudi: Beitrag „Von Männern und Seepferdchen“ noch machen!). Auch wenn eine rheinische Frohnatur, der ich kürzlich begegnen durfte, das möglicherweise anders sieht - mir fehlen dazu schlicht ein paar Organe, Gebärmutter und so.

Apropos Organe: Ich könnte welche verkaufen. Ein Nierchen gefällig, halbe Leber? Gut erhalten, fast kein Alkohol. Was zahlst du?

Aber so frei ist der Markt dann doch nicht, der Gesetzgeber hat hier einen Riegel vorgeschoben.

Besseres Beispiel: Kinderficker. Du kannst nicht einfach nach Thailand oder so fliegen und dich an Minderjährigen vergehen. Kommst du zurück, wanderst du in den Knast. Claudi hat recherchiert:

Das juristische Vorbild: Der Kampf gegen den Sextourismus

Normalerweise gilt im Strafrecht das Territorialitätsprinzip: Was in Land A passiert, wird nach den Gesetzen von Land A beurteilt. Wenn ein Deutscher in einem Land Urlaub macht, in dem Cannabiskonsum oder Casino-Glücksspiel legal ist, kann er bei seiner Rückkehr nach Deutschland dafür nicht bestraft werden.

Beim Sextourismus (insbesondere mit Minderjährigen) hat der Gesetzgeber in den 1990er Jahren eine radikale Ausnahme geschaffen:

  • Das Durchbrechen des Territorialitätsprinzips:

    Durch Paragrafen im Strafgesetzbuch (u. a. § 5 Nr. 8 StGB) gilt das deutsche Strafrecht für den sexuellen Missbrauch von Kindern weltweit – völlig unabhängig davon, ob die Tat am Auslandsort legal ist oder nicht.

  • Die Begründung:

    Der Schutz vor Ausbeutung und der Schutz der Menschenwürde wiegen so schwer, dass der Staat seinen Bürgern das Recht abspricht, sich im Ausland auf lokales Recht zu berufen. Die Ausbeutung eines Kindes in Kambodscha oder Thailand wird genauso geahndet, als hätte die Tat in Berlin stattgefunden.

Das wäre dann auch der rechtliche Hebel für ein Totalverbot der ausbeuterischen Mietmutterschaft. Zwei Jahre Knast hätten Spahn mehr abgeschreckt als der Verlust einer ungeliebten Funktion in einer desolaten Fraktion. Auch die Zahnärztin meiner Frau hätte bei Knastandrohung auf ihre beiden Lifestyle-Kiddies verzichtet, jede Wette.

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Doch, das Thema ist trivial, es unterscheidet sich nicht von anderen Rechtsthemen (vgl. meine anderweitige Antwort von eben an einen anderen Diskussionsteilnehmer).

Und die Berufung auf Ethik eröffnet natürlich ein weites Feld. Es gibt keine verbindliche Ethik oder Moral, daher ist eine Berufung hierauf nicht objektiv und allgemeinverbindlich (auch wenn konservative Kräfte gerne das Gegenteil behaupten, aber deren Ansicht beruht wahlweise auf „Gottes Wort“ oder säkularisiert auf dem “Naturrecht“ - beides Grundlagen, die heute nicht mehr verfangen). Die Berufung auf Ethik dient auch nur dazu, eine bestimmte Sozialregel, die man sich ausgedacht hat, gegen den Willen anderer autoritär und dezisionistisch durchzusetzen. Dagegen sind sehr viele zu Recht allergisch.

Und was das GG betrifft, so ist es nicht neutral. Schrödingers Katze gibt es im Verfassungsrecht nicht, da ist eine Regelung entweder verfassungsmäßig oder verfassungswidrig. Und hier spricht aus juristischer Sicht nahezu alles für die Ansicht von Frau Brosius-Gersdorf, jedenfalls wenn man (noch!) die Grundlagen eines freiheitlichen Rechtsstaats ernst nimmt. Dass dies ggf. einschränkende Randbedingungen erfordern mag, habe ich andernorts bereits ausgeführt. Auch, dass keine der Einwände, die die Diskussion bestimmen, ein Totalverbot rechtfertigen. Dass diese Diskussion hier bei einem überwiegend wohl eher linken Publikum (was immer man unter „links“ versteht) nicht anders verläuft als bei einem konservativen oder gar rechten, verwundert mich allerdings immer noch.

Völliger Quark. Juristen sind sehr flexibel - gerade solche wie FBG. Wie ich weiter oben schon schrieb:

Zu Brosius-Gersdorf sei noch angemerkt: Sie hält zwar im Kontext von Abtreibung und Mietmutterschaft die Fahne der körperlichen Selbstbestimmung hoch und argumentiert sinngemäß, der Staat dürfe niemanden vor der eigenen Dummheit schützen. Dies war nicht immer so - als sie im Corona-Kontext für die allgemeine Impfpflicht plädierte, wurde diese Argumentation sehr flexibel zugunsten einer Art „Volksgesundheit“ ins Gegenteil verkehrt. […]

Gersdorfs damaliges Pamphlet, verfasst zusammen mit ihrem Gatten, ist noch online zu finden:

[…]

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Warum hältst du so krampfhaft an dem Totalverbot fest, wenn es das nicht gibt.

Ich vermute, weil sonst deine große Argumentation zusammenbricht.

Du bist argumentativ blank. Macht nix, passiert den Besten.

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„Neutral“ bezog sich begrifflich darauf, dass sowohl Gegner als auch Befürworter sich darauf berufen - steht auch so da. Damit taugt das nicht als Abkürzung an ethischen Fragen vorbei. Das einfach an die Ausgestaltung zu delegieren ist keine Denkleistung - es geht mit einem tiefen Glauben einher, dass dann schon alle Zweifel zufriedenstellend ausgeräumt werden.

Dass die Ausgestaltung nicht deine Verantwortung ist, versteht sich von selbst. Prämissen dafür darfst du aber benennen.

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Freiwilligkeit ist nicht Teil der Menschenwürde - diese pauschale Setzung wäre auch inhaltsleer. Die Möglichkeit sich der Menschenwürde zu begeben setzt eine selbstbestimmte, freiwillige Entscheidung dazu voraus. Der Grundsatz, das etwas nicht allein deshalb verboten werden kann, weil die Voraussetzungen unter welchen eine Erlaubnis möglich wäre, nicht kontrolliert werden können ist gerade kein Grund vom Verbot abzusehen. Dies ist im Gegenteil ein klassischer Fall jedes Dilemmas und im Übrigen in der Rechtswissenschaft ein typisches Merkmal (bsp. polizeilicher) Notstände. Wenn der Staat also seiner Schutzpflicht gegenüber potentiellen Leihmüttern nicht nachkommen kann, weil er nicht in der Lage ist ihre Freiwilligkeit abzusichern, dann spricht gerade deshalb dies für ein Verbot.

Reichen die Zusatzmaßnahmen daher nicht aus, und gibt es auch keine anderen Möglichkeiten die Voraussetzungen der freien Entscheidung zu sichern, dann folgt daraus, dass der Staat nicht nur das Recht - sondern wegen Art. 1 GG - gerade die Pflicht hat, ein Verbot zu konstituieren.

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Stimmt, Ethik ist ein weiteres Feld. Wo würdest du den Begriff „Freiheit“ ansiedeln?

Vielleicht handelt es sich um eine Verwechslung. Liberal-progressiv ist nicht zwingend links - und umgekehrt.

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Hier meine Erfahrung mit lokaler KI. Nicht nur lokal laufende LLM, sondern auch andere Technologien, die ich im weitesten Sinne unter KI zusammenfassen würde.

Ich habe bereits letztes Jahr einen vergleichsweise teuren Mac mit 64 GB RAM gekauft. Das erlaubt das Ausführen größerer Modelle und das Arbeiten mit großen Kontextfenstern, während man normale Arbeit am Computer verrichtet. Das einzige was ich daran bislang bereue ist, dass ich kein Modell mit 128 GB gekauft habe.

Hauptanwendungsfall ist für mich die Softwareentwicklung. Die Ergebnisse sind nicht so schnell oder qualitativ hochwertig wie moderne Modelle von Anthropic, für Rechercheaufgaben und das Abarbeiten enger umrisser Aufgaben reicht das aber vollkommen aus und wenn Tokens “nichts” beziehungsweise den Stromverbrauch einer traditionellen Glühlampe kosten, sind Fehler. halb so wild.

Das Ganze lässt sich natürlich auch kombinieren. Lass das teure Modell ein ausgeklügelten Plan für das Architekturrefactoring formulieren, speichere den in einer Textdatei ab und lass das weniger fähige lokale Modell den Plan abarbeiten.

Spannend wird es, wenn man auf Daten operiert, die man nie im Leben in der Cloud sehen möchte. Ich habe alle meine Dokumente in einer Paperless Instanz. Paperless bietet eine API, die vom Modell dann benutzt werden kann, um beispielsweise alle für die Steuererklärung 2025 relevanten Dokumente herauszusuchen. Eine Software namens Bichon bietet das selbe für meine Mail Accounts. Apple geht mit der neuen Siri AI in eine ähnliche Richtung. Die relevanten Informationen aus der Fülle aller privaten Dokumente Zusammensuchen macht ein lokales KI Modell. Erst danach werden die relevanten Dokumente in die Cloud zu den fähigeren Modellen geschickt, um dort die Antwort zu generieren.

In Zukunft haben wir zwei Entwicklung, die das noch besser machen werden. Irgendwann werden wir wieder günstigen Arbeitspeicher und damit mehr Platz für mächtigere Modelle bekommen. Gleichzeitig wird noch viel an den Ausführungsumgebungen für diese Modelle getüftelt. Lösungen wie colibri und turbo-fieldfarebringen Modelle die ein Vielfaches der Arbeitspeichergröße benötigen auf Endnutzergeräte.

Von LLM abgesehen gibt es natürlich noch die spezialisierten Anwendungsfälle.

Transkription ist mittlerweile commodity. Apple transkribiert nahezu sofort stundenlange Podcasts auf jedem Mac mit Apple Silicon. OSS tools wie yap geben dem ein CLI. Will man höhere Transkriptionsqualität, Sprecherunterscheidung nutzt man Whisper-basierte Lösungen wie noScribe. Gleiches Thema für OCR. Was früher Spezialsoftware gemacht hat, macht mittlerweile jedes iPhone (siehe soeben fotografierten Text, den man sofort markieren kann). Moderne LLM mit Bilderkennungsfähigkeiten schrecken auch vor Handschrift nicht zurück. Statt sich also über Silicon Valley Firmen aufzuregen, die Antiquariate plündern, besorge man sich einen Dokumentenscanner und digitalisiere ein paar (gemeinfreie) Bücher zu Hause. Das Internet Archive nimmt es mit Kusshand.

Zuletzt noch ein paar Worte zur Aufforderung an “den Hacker”, doch mal mehr zu basteln. Stefan ist mit seinem Claude und seiner Hemdsärmlichkeit in der besten Position. Diese ganzen lokalen Lösungen sind aktuell noch fummelig, haben 1000 Optionen und Stellschrauben, dabei hilft einem aber der schlauere Agent aus der Cloud gerne und kompetent. Einfach mal fragen, was das bestmögliche Modell ist, das auf der eigenen Hardware läuft, lm-studio installieren und etwas experimentieren. und selbst für diejenigen, die partout nicht in teurere Hardware investieren können oder wollen, gibt es bei Openrouter Zugriff auf die gleichen Modelle zum Schnäppchenpreis im Vergleich zu denen von Anthropic und co. Konkurrenzfähige Open-Source Modelle entstehen auch so langsam. Das Ökosystem ist also längst da und wird nicht wieder verschwinden. Jetzt baut euch mal eure persönliche KI-Zukunft.

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@Stefan zu Ehrlichkeit und Erklärbarkeit im politischen Kontext

Hey Stefan,
ich habe die Folge bis zu dem Punkt gehört, in der du das Verhältnis zwischen Mark Rutte und Donald Trump kritisiert hast. Du meintest, du kannst Ruttes Verhalten (dieses vor ihm auf die Knie gehen) absolut nicht nachvollziehen und siehst darin quasi Rückgratlosigkeit. Ich glaube, weil Ruttes Verhalten sehr konsistent ist, dass das tatsächlich komplett anders ist.

Rutte betreibt hier kein blindes Anbiedern, sondern kühles, psychologisch fundiertes Machtkalkül. Er hat begriffen, mit wem er es zu tun hat: Einem extremen Narzissten.
Wenn du als Chef einer Organisation (wie der NATO), die völlig von den USA abhängig ist, etwas erreichen willst, bringen dir die normalen Spielregeln der Diplomatie gar nichts.

Ein Narzisst reagiert auf argumentative Logik gar nicht und auf öffentliche Kritik mit emotionaler Zerstörungswut (Gelder streichen, Austritt androhen).
Rutte nutzt schlicht eine erprobte Strategie:

  1. Ego-Linking: Er verkauft seine Ziele (z.B. höhere Verteidigungsausgaben der Europäer) als Trumps persönlichen Erfolg. Trump bekommt die große Bühne, die Headlines und den Applaus – Rutte bekommt im Gegenzug die Garantie für den Zusammenhalt der Allianz.
  2. Ego-Verzicht als Werkzeug: Rutte stellt sein eigenes Ego komplett hintenan. Von außen sieht das unehrlich aus – in Wahrheit ist es Instrumentalisierung. Er gibt Trump die psychologische Zufuhr, die dieser braucht, damit Trump unbewusst das tut, was die NATO braucht.
    Kurz gesagt: Rutte ist nicht einknickt, er nutzt Trumps Narzissmus einfach als Hebel. Welchen Nutzen hätte die NATO von einem moralisch “standhaften” Generalsekretär, der Trump öffentlich beleidigt, wenn danach das Bündnis vor dem Aus steht? Pragmatischer Schutz der Organisation geht hier schlicht vor moralischem Haltungsjournalismus.
    Wie siehst du das unter dem Aspekt?

Sorry, aber ich rede als Jurist. Und im Recht gibt es generell kein „sowohl verfassungsmäßig als auch verfassungswidrig“. Dass sich die juristischen Meinungen ändern, liegt einfach an den jeweiligen Zeitumständen, denn „ewige Wahrheiten“ gibt es in der Juristerei (wie in allen Geisteswissenschaften) nicht. Dass juristische Laien den juristischen Diskurs als „flexibel“ erfahren, liegt meist nur daran, dass sie ihn schlicht nicht verstehen.

Was Frau Brosius-Gersdorf zu anderen Themen gesagt hat, interessiert hier eigentlich nicht. (Und nur zum Verständnis für juristische Laien: Die Ausführungen zur Abtreibung fanden im Rahmen der überkommenen BVerfG-Rechtsprechung statt, auf deren Basis sie das Thema weiterentwickeln wollte; es handelt sich dabei um eine Auffassung, der ein innerjuristischen Diskurs zugrundeliegt, der vertiefte Grundkenntnisse des Verfassungsrechts voraussetzt, die aber juristischen Laien überwiegend fehlen.) Hier geht es nur um ihre Ausführungen zur Leihmütterschaft, die ich verfassungsrechtlich überzeugend finde.

Was den Begriff der „Menschenwürde“ betrifft, so handelt es sich um einen inhaltsleeren Begriff, aus dem man nichts herauslesen, sondern nur hineinlesen kann. Grundlage ist dabei ein ideologisches Vorverständnis, das sich mit der Zeit wandelt. War es zu Beginn der BVerfG-Rechtsprechung noch ein theologisches oder naturrechtliches Vor-Verständnis, das ggf. Menschenwürde auch als Argument gegen freiwillige Entscheidungen von Menschen einsetzte, geht es in der weiteren Entwicklung über den Gedanken der „Achtung als Person“ zunehmend in Richtung der menschlichen Autonomie, die es dem Einzelnen gestatten soll, über alle Aspekte seines Lebens selbstbestimmt entscheiden zu dürfen; da dies aber für alle gilt, muss das Grundrecht dort, wo die Entscheidung auch andere betrifft, mit deren identisches Grundrecht abgewogen werden. Solche entgegenstehenden Grundrechte sind im Fall der Leihmutterschaft nur das Grundrecht auf freie Entfaltung der künftigen Eltern, die aus einem biologischen und einem sozialen Elternteil bestehen, und das des künftigen Kindes. Das Grundrecht der Eltern dürfte hinter das Grundrecht der Leihmutter ganz sicher zurückstehen. Aber auch das Grundrecht des Kindes ist geringer zu gewichten, da es im Fall der Leihmutterschaft nicht stärker zu gewichten ist als bei Samenspende oder Adoption. Damit steht das Grundrecht der Leihmutter und damit ihr Recht auf freie Selbstbestimmung im Vordergrund, in welches der Staat zwar regulierend, nicht aber untersagend eingreifen darf (Letzteres folgt übrigens aus Art. 19 Abs. 2 GG). Die darauf abzielende Auffassung von Brosius-Gersdorf ist dabei innerhalb der Verfassungsrechtler heutzutage „mehrheitsfähig“. Selbst der Ethikratsvorsitzende Frister (übrigens ein Strafrechtler) hat auf dieser Basis argumentiert, er hat lediglich den konfligierenden Grundrechten größeres Gewicht beigemessen. Daran, dass die freiwillige Entscheidung einer Frau, sich als Leihmutter zur Verfügung zu stellen, gleich ob altruistisch oder kommerziell, unter den Begriff der Menschenwürde fällt, führt heute nichts mehr vorbei. Man kann zwar andere konfligierende Grundrechte dem entgegenhalten, der freiwilligen Entscheidung der Leihmutter zur Leihmutterschaft aber die Zugehörigkeit zur Menschenwürde nicht (mehr) absprechen. Wer es trotzdem tut, ist intellektuell in den 1950er bis 1980er Jahren zurückgeblieben. Deine Argumente sind also juristisch obsolet.

Und abschließend noch eins: Wer anderen Quatsch vorwirft, sollte seine angebliche Überlegenheit auch nachzuweisen verstehen. Davon habe ich aber nichts bemerkt.

Freiheit ist ein politischer und sozialer Begriff, mit dem jeweilige Ansprüche gegeneinander geltend gemacht und ggf. durchgesetzt oder abgewehrt werden sollen. Nietzsche hat dies als „Wille zur Macht“ bezeichnet. Ob das erfolgreich ist, kann nicht philosophisch, sondern nur praktisch festgestellt werden.

Was „links“, „rechts“, „liberal-progressiv“, „liberal-regressiv“ usw. usf. ist, kann nicht objektiv bestimmt werden. Mein Kommentar knüpft an die Eigenzuordnung der meisten an, also an deren subjektive Selbstbezeichnung. Dass „links“ und „rechts“ (einschließlich der selbsternannten „Mitte“) verwechselbar sind, hat Ernst Jandl in seinem großartigen Gedicht ja plastisch gezeigt. Habermas hat die Vermischung bei Teilen der 68er-Revoltierenden mit dem Begriff des „Linksfaschismus“ zutreffend bezeichnet (auch wenn er sich später von ihm distanzierte). Die Vermischung besteht indes weiter, wie man ja gerade bei dem hiesigen Thema deutlich sieht.

Das erklärt die Textwände! :smiley:

Von meiner Seite ist zum Mietmutter-Thema alles gesagt. Oder eins noch: Spätestens mit Corona habe ich gelernt, echte oder selbsternannte Experten zu hinterfragen. Deine via Studium erworbene fachliche Autorität kannst du gerne als Banner vor dir hertragen, sie beeindruckt mich nicht im Geringsten.

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Schließe bitte nicht von dir auf andere. Und hör auf, dich hier mit intellektuellen Müll aufzuplustern.