Nein, das habe ich nicht gesagt. Ich habe gesagt es sei kompliziert das Verhalten dem Nachwuchs zu erklären.
Jetzt wird’s schwurbelig. Nur weil du nicht mehr weiter weißt, ist das noch lange kein Grund, andere abzuqualifizieren.
Du machst es gerade für dich nicht besser, gerade als Jurist müsstest du das wissen.
Kommt da auch was Sachliches, oder reicht es dafür nicht mehr?
Lass es einfach. Du hast keine Argumente
… sagt der, der nichts zu sagen hat, sondern nur rumpöbelt.
Stimmt. Und wie hast du es dann erklärt? Stimmst du meiner Einschätzung zu?
Das ist verfassungsrechtlich alles schlicht falsch. Siehe meine Antworten an andere Diskussionsteilnehmende.
Kannst du diese Ansicht belegen? Bist du Jurist?
dieses nolan interview ist auch sehr gut Yiyang Zhuge auf X: „Here is my interview with Christopher Nolan: are you a bard for a civilization at dusk? https://t.co/dQION5v6bl“ / X
Mit der Einstellung, Frauen über das Thema entscheiden zu lassen, ist definitiv noch 2002.
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Kann man in jedem GG-Kommentar nachlesen. Brosius-Gersdorff hat das in ihren verschiedenen Interviews in letzter Zeit sehr gut zusammengefasst.
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Ja.
Bislang dachte ich, die Misogynie aus 2002 hätten wir längst überwunden. Dann kam der Kommentar von Lymi. Offenbar war meine Vorstellung nur eine unbegründete Hoffnung.
Die feiert fröhliche Urständ.
2002 war ich allerdings schon seit rund 10 Jahren im Internet. Und so kleine Kappeleien finden sich ja heute immer noch. Als jemand, der im Rheinland geboren, aufgewachsen und dort kange ansässig war, finde ich‘s eher lustig.
quod erat demonstrandum.
Das ist einigermaßen überraschend und enttäuschend. Ich würde insofern erwarten, dass du deine eindeutige Meinung, es sei verfassungsrechtlich schlicht falsch - und die bzw. „Schlicht falsch“ gibt es in der Juristerei eigentlich nie - durch Belege untermauerst und deiner Rechtfertigungsposition (als derjenige der eine These aufstellt) fundierter untermauerst als wie zuvor und mit dem inhaltlosen Verweis auf „jedem Kommentar“. Ich habe Zugriff auf Beck-online und Juris - also nicht zögern, was Belege angeht. ![]()
Mit kollegialen Grüßen!
Stefan wundert sich über die Ablehnung, die KI in der Hackerszene des CCC erfährt.
Der Kern des Unverständnisses lässt sich mMn. so fassen: Da hat jemand über Jahre eine Programmiersprache gemeistert, und plötzlich tritt jemand auf den Plan, der diese Fähigkeit nicht besitzt, aber behauptet, auf Augenhöhe mitreden zu können. Genau diese Haltung nimmt Stefan ein, wenn er sagt, er habe nun – vermittelt durch KI – begriffen, was Hacker eigentlich tun, und wolle sich jetzt in diesen Diskurs einbringen. Übersehen wird dabei: Die KI erreicht zwar ein ähnliches Ziel, aber sie ersetzt nicht den schöpferischen Prozess, der im Erlernen und Anwenden einer Programmiersprache liegt. Was die KI liefert, ist ein Ergebnis – nicht das tiefe Verständnis, das aus menschlicher Kreativität erwächst.
Ob lokal oder cloud-basiert spielt dabei keine Rolle.
@hds „Freiheit ist ein politischer und sozialer Begriff” – als Beobachtung unterschreibe ich das sofort. Freiheit fällt nicht vom Himmel, sie wird hergestellt, verteilt, begrenzt. Ohne ein Gegenüber aus Recht und Institutionen ist sie gar nicht zu denken. Guter Punkt. Nur zieht er dir den Boden unter dem eigenen Argument weg, sobald du ihn zu Ende denkst.
Denn wenn Freiheit nur politisch-sozial ist, ist sie kein Argument mehr, sondern eine Bestandsaufnahme. Du kannst dann sagen „das Gesetz erlaubt es” – aber nicht mehr „es soll erlaubt sein, weil Freiheit etwas wert ist”. Genau das Zweite brauchst du aber. Deine ganze Position richtet sich ja gegen die geltende Rechtslage. Das Leihmutterschaftsverbot steht, du willst es fallen sehen. Dafür brauchst du einen Maßstab oberhalb des geltenden Rechts. „Nur das Gesetz zählt” kann kritisieren, wie Recht angewandt wird – aber nicht fordern, wie es lauten soll. Wer sich strikt aufs Gesetz zurückzieht, hat sich die Option genommen, das Gesetz zu kritisieren.
Und hier hilft eine kleine Präzisierung, die dir eigentlich in die Hände spielt: Du wehrst dich gegen Moral – gegen Leute, die persönliche Sittlichkeitsvorstellungen ins Recht drücken. Geschenkt. Aber das, was du selbst tust, ist keine Moral, sondern Ethik – das begründete Nachdenken darüber, was gelten soll. Und dem entkommst du nicht, sobald du argumentierst. „Das Recht sollte X erlauben” ist ein Sollenssatz mit Begründungsanspruch, egal welche Werte du einsetzt. Du betreibst Ethik – in dem Moment, in dem du eine Gesetzesänderung forderst, Frauen vor Ausbeutung geschützt sehen willst und Grundrechte gegeneinander abwägst. Das sind lauter normative Akte. Ohne die Prämisse „so behandelt zu werden ist ein Übel” ist dein eigener Ausbeutungsschutz grundlos, und ohne Wertmaßstab ist eine Güterabwägung leer.
Das ist kein Widerspruch, den ich dir unterschiebe – es ist die Konsequenz aus deinen eigenen Sätzen. Du kannst die Moral für irrelevant erklären oder für eine bessere Rechtslage streiten. Beides zusammen geht nicht. Sobald du das Gesetz ändern willst, hast du den Boden des bloß Geltenden schon verlassen, und die einzige offene Frage ist, ob du das reflektiert tust oder aus Versehen.
Noch zu Art. 2 und Art. 19 Abs. 2: Der Fundort stimmt nun – die Selbstbestimmung sitzt in Art. 2. Nur trägt Art. 2 Abs. 1 seine Schranke im selben Satz („Rechte anderer”, „verfassungsmäßige Ordnung”), und das ist der weiteste Schrankenvorbehalt des GG. Aus der Eröffnung des Schutzbereichs folgt daher nur eines: Das Verbot ist rechtfertigungsbedürftig. Ob es verfassungswidrig ist, entscheidet sich erst an der Verhältnismäßigkeit – und genau das ist der offene Streit, nicht ein Automatismus, der aus der Nennung des Artikels fällt. Die große Norm geht nach hinten los. Art. 19 Abs. 2 ist Schranken-Schranke, nicht Beschränkungsverbot: Er verlangt, dass ein punktuelles Verbot die Selbstbestimmung als solche aushöhlt. Das tut die aktuelle Regelung erkennbar nicht – untersagt ist ein eng umrissener Ausschnitt genetischer Reproduktionsmöglichkeiten, der ganz überwiegende Rest bleibt unberührt. Dazu kommt: Der Wesensgehalt, den die Norm sichert, ist gerade der würdenahe Kern – also schützt Art. 19 Abs. 2 ebenso den unantastbaren Kern auf der anderen Waagschale.
Der Griff zur gewichtigeren Norm klingt stärker, ist es aber nicht. Jeder kann darauf zurückgreifen. Die Schwäche in deiner Argumentationskette ist, dass du implizit deine ethischen Prinzipien zum selbstverständlichen und allgemeingültigen Nonplusultra erklärst. Solltest du schonmal einem Gerichtsverfahren beigewohnt haben, dürfte sich dir die Schwäche subjektiver Ehtik - Interpretationen in Gestalt richterlicher Begründungen präsentiert haben.
Es genügt nicht, anderen um die Ohren zu hauen, dass man selbst eine vermeintlich moderne Ansicht vertrete und schon deshalb richtig liege. Die Autorität, die auf diese Weise bemüht wird, ist die Zeit selbst, so als hätte das Neuere die Beweislast bereits durch sein Datum erledigt. Nicht ein Argument bürgt für die Position, sondern ihr Zeitindex - argumentum ad novitatem. Ein Fehlschluss, weil weder Alter noch Neuheit über Richtigkeit entscheiden - vielleicht auch eine weltanschauliche Variante: die Geschichte laufe in eine Richtung, und auf dieser Linie stehe man selbst weiter vorn. Was, wenn ich morgen die noch modernere Erzählung präsentiere und die Vorzeichen dabei umdrehe?
