Bezieht sich auf TurtleTerfs Behauptung, Gesundheitsdaten seien “sehr geschlechtsspezifisch”, weswegen in Gesundheitsstatistiken das “Geburtsgeschlecht” zugrunde gelegt werden müsse. Dass mit Geburtsgeschlecht das ursprünglich in die Geburtsurkunde eingetragene gemeint ist, ist meine Interpretation, die gerne korrigiert werden darf. Meine Frage zielt auf Konkretisierung ab.
Ach so. Klingt nach spezifischen Referenzbereichen für Laborwerte und Medikamente, auch nach bestimmten Tumor-Markern und solchen Dingen. Das ist doch eher eine Sache für die Patientenakte, als für das Personenstandsregister und die Geburtsurkunde.
Könnte eine verpflichtende Einberufung durch einen geänderten Eintrag im Perso vermieden werden? Ist das eine Sache für Gerichte oder das Parlament?
Die Antwort lautet Nein:
Die rechtliche Zuordnung einer Person zum männlichen Geschlecht bleibt, soweit es den Dienst mit der Waffe auf Grundlage des Artikels 12a des Grundgesetzes und hierauf beruhender Gesetze betrifft, für die Dauer des Spannungs- oder Verteidigungsfalls nach Artikel 80a des Grundgesetzes bestehen, wenn in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit diesem die Änderung des Geschlechtseintrags von „männlich“ zu „weiblich“ oder „divers“ oder die Streichung der Angabe zum Geschlecht erklärt wird. Unmittelbar ist der zeitliche Zusammenhang während eines Spannungs- oder Verteidigungsfalls sowie ab einem Zeitpunkt von zwei Monaten vor Feststellung desselben.
aber wenn man es zeitig angeht, wäre es eine Möglichkeit, nicht wahr?
könnte ja vielleicht hinhauen, obwohl das dann bestimmt gkippt werden wird
Da gibt es auch keins. Der Körper weiß nicht, was irgendwann in eine Geburtsurkunde eingetragen wurde.
Medizinisch relevant sind die tatsächlichen Gegebenheiten: vorhandene Organe, frühere Operationen, aktueller Hormonstatus, Medikation, Schwangerschaftsmöglichkeit, Menstruations- und Fortpflanzungsanamnese, gegebenenfalls genetische Befunde sowie konkrete Laborwerte und die Krankengeschichte.
Aus dem Missbrauch einer Rechtsposition entsteht kein Anspruch darauf, dass der Staat den erstrebten Missbrauchserfolg auch noch vollzieht. Ich sag nur “Marla Svenja Liebich”
Also im Zweifelsfall: Nein.
ich hab mal Poohs Corner von Harry Rowohlt gelesen, darin auch eine subversive Anleitung, wie man mit T5 ausgemustert wird.
Leider gibt es online keine Leseprobe mehr, es könnte vielleicht die erste Kolummne “Vier Soldaten” gewesen sein.
Vielleicht finde ich es noch.
Es war jedenfalls superlustig.
Mein Opa hat so getan als sei er farbenblind, und als er gefragt wurde, ob er möglicherweise farbenblind sei, einen Tobsuchtsanfall bekommen, das sei ja die Höhe, was der Quacksalber sich eigentlich einbilden würden, und ob er nicht wüsste, wen er vor sich hat (einen Schaufensterdekorateur). Hat damals wohl gereicht, damit sie dachten, den Irren tun sie sich nicht an.
Rowohlt hat ne Schachtel Rothändle gegessen.
Das knallt auch ganz schön.
Nun möchte ich aber schon, dass du meine Worte mit der gleichen Genauigkeit liest, wie du deine gelesen wissen möchtest und nichts hineininterpretiert wird, was nicht buchstäblich geschrieben steht.
Ich habe nicht in Frage gestellt, dass dein Scherz als Scherz gedacht war, sondern warum genau der Geheimdienstbezug es werden musste. Dein Scherz war für mich nicht auf den ersten Blick erkennbar und dessen Aggregatzustand als solcher wurde erst nach der Publikumsreaktion vermittelt. Das kann irritieren - inzwischen hast du alles klargestellt und dann haben wir an dieser Stelle einfach unterschiedliche humoristische Geschmäcker. Das ist nichts Tragisches.
TurleTerfs vulgäres Getöse beim Abgang habe ich tatsächlich nicht als Scherz verstanden, stimmt. Klang für mich eher nach trotzigem Theater.
Den Verdacht, dass du mit einem Motte-Bailey-Manöver im Diskurs bist, habe ich nicht geäußert. Ich habe mich auf strukturelle Deckung im Ablauf der Rhetorik bezogen - technisch betrachtet - nicht auf deine Absichten.
Wie schon angeboten: Wir müssen das nicht weiter ausrollen. Es gibt noch andere spannende Themen.
Die Chance besteht, wenn vorherige Fristen eingehalten werden. Das dürfte dann zuerst den Spannungsfall betreffen - den hat übrigens Roderich Kiesewetter Ende September 2025 schon mal öffentlich angeregt. Falls die Notstandsgesetze greifen, muss man sicherlich mit Einzelfallprüfungen rechnen, selbst wenn zuvor alle Fristen gepasst haben. Ich würde sagen, es ist eine heiße Wette.
Wenn es gesetzlich gedeckt ist, kann damit die Einberufung vermieden werden. Möglich ist das, aber nicht garantiert. Aus meinem Laienverständnis sind Gerichte für die Interpretation und Durchsetzung von gesetzlichen Regelungen zuständig. Sie sprechen Recht. Sie gestalten es nicht. Gestaltet wird das Recht durch Parlamente. Parlamente beschließen Gesetze.
Und hier performst Du selbst Motte-Bailey oder zu Deutsch “Rauswinden”
Nein, das tu ich nicht. Du bringst einfach wieder eine Zuschreibung meiner Intentionen unter. Wenn du es unbedingt noch diskutieren möchtest: Bitte schildere unter wortwörtlichem Bezug, wo bei mir ein Motte-Bailey-Manöver als rhetorischer Mechanismus zum Tragen kommt. Wo äußere ich den klaren und eindeutigen Verdacht buchstäblich an deine Absichten, den ich anschließend abschwäche, um eine unangreifbare Position zu erlangen?
Du hast geschrieben, mein Ablauf „passe zu einem Motte-Bailey-Manöver“. Das ist die Zuschreibung eines Motte-Bailey-Musters. Jetzt verlangst du einen wortwörtlichen Satz, in dem du mir zusätzlich eine ausdrückliche Absicht zuschreibst, und ziehst deine ursprüngliche Aussage auf eine bloße „strukturelle Deckung“ zurück. Genau diese nachträgliche Verengung habe ich als Rauswinden bezeichnet.
Besonders komisch ist, dass du für deine eigenen Formulierungen nun strikten Literalismus verlangst, nachdem du meinen erkennbaren Abschiedswitz gegen seinen Kontext als mögliche Geheimdienstbehauptung interpretiert hast.
Du musst nichts über meine innere Absicht gesagt haben, um mir ein rhetorisches Manöver zugeschrieben zu haben. Das hast du getan. Jetzt möchtest du es zugleich getan und nicht getan haben. Das ist der ganze Punkt.
Nö, du interpretierst meinen Hinweis auf eine strukturelle Erscheinungsform als Zuschreibung. Was das Wörtwortliche angeht: Du hast eine gewissenhafte Lesart ohne Interpretationen zwischen den Zeilen für dich gefordert - das habe ich aufgenommen. Nun wünsche ich mir die gleiche Behandlung. Die Klärung zu deinem Abschiedswitz haben wir bereits geschafft - Geschmacksfrage (da mögen wir uns unterscheiden), aber ich stelle es nicht in Abrede, auch nicht durch die Hintertür. Und ich möchte es nicht gleichzeitig getan und nicht getan haben - das ist schon wieder eine Auslegung. Ich fasse kurz: Deine Erklärungen habe ich längst als akzeptiert markiert.
[Auf die statistische Kontinuität des “m oder w” vom Geburtseintrag bis zum Tod gehe ich am Schluss des Beitrags ein. Zunächst zur medizinischen Relevanz:]
Gerade in der Medizin wurde jahrzehntelang eine erstaunliche Gleichmacherei betrieben. Es ist ein Fortschritt, dass hier zuletzt ein Umdenken stattfand und Unterschiede zwischen Mann und Frau stärker berücksichtigt werden.
Über Jahrzehnte wurden klinische Studien überwiegend an Männern durchgeführt, und Ergebnisse wurden ohne weitere Prüfung auf Frauen übertragen – so, als sei der weibliche Körper einfach ein kleinerer männlicher. Diese Annahme hat sich in mehreren konkreten Fällen als gefährlich erwiesen:
Arzneimitteldosierung – Zolpidem (Ambien)
Das Schlafmittel Zolpidem wurde 1992 zugelassen, ohne dass geschlechtsspezifische Unterschiede im Abbau untersucht wurden. Erst 2013 zeigten Daten, dass Frauen den Wirkstoff im Schnitt etwa 35 Prozent langsamer abbauen als Männer. Die Folge: Bei gleicher Dosis hatten acht Stunden nach Einnahme 15 Prozent der Frauen, aber nur 3 Prozent der Männer noch Blutspiegel, die laut FDA die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Die FDA senkte daraufhin die zugelassene Höchstdosis für Frauen von 10 mg auf 5 mg – ein direktes Beispiel dafür, dass der Geschlechtsmarker eine handfeste medizinische Information ist, die über Verkehrssicherheit und Nebenwirkungsrisiko entscheidet. Ovid
Herzinfarkt-Diagnostik
Die klassische Lehrbuch-Symptomatik (plötzlicher, ausstrahlender Brustschmerz) orientiert sich am männlichen Krankheitsverlauf. Frauen zeigen häufiger unspezifische Beschwerden wie Übelkeit, Atemnot oder Erschöpfung, die stattdessen oft als Magenprobleme, Stress oder allgemeine Erschöpfung fehlgedeutet werden. Das führt nachweislich zu späterer Hilfesuche und verzögerter Diagnose bei Frauen. Auch strukturell zeigen sich Unterschiede: Bei Männern reagiere das Herz auf Bluthochdruck typischerweise mit Erweiterung der linken Herzkammer, während sich bei Frauen eher der Herzmuskel verdicke – mit unterschiedlichen Folgen für die Diagnostik und Behandlung. Die Herzstiftung weist zudem darauf hin, dass EKG-Ergebnisse jüngerer Frauen seltener an Spezialisten weitergeleitet werden als die von Männern. WERO
Unterrepräsentation in klinischen Studien
Selbst wenn eine Erkrankung Männer und Frauen gleichermaßen betrifft, sind Frauen in Zulassungsstudien häufig unterrepräsentiert – bei Herzinfarkt-Studien machen sie laut Deutscher Herzstiftung oft nur rund 25 Prozent der Studienteilnehmer aus. Das bedeutet: Wirkungen und Nebenwirkungen bei Frauen werden systematisch schlechter erfasst. Herzstiftung
Diese und ähnliche Erkenntnisse haben zur Etablierung der Gendermedizin als eigenständigem Forschungsfeld geführt (z. B. am Institut für Geschlechterforschung in der Medizin der Charité Berlin), das gezielt untersucht, wie sich Diagnostik, Dosierung und Krankheitsverläufe zwischen den Geschlechtern unterscheiden.
Ergo: Der bei Geburt eingetragene, am biologischen Geschlecht orientierte Marker ist keine bloße bürokratische Fußnote, sondern korreliert mit real messbaren biologischen Unterschieden – in Pharmakokinetik, Symptomatik und Krankheitsrisiko –, die im Zweifel behandlungsrelevant sind.
Ein „Kompost“-Ansatz, der die Unterschiede zwischen Mann und Frau leugnet - um nicht zu sagen „liquidiert“- ist aus dieser Sicht ein klarer Rückschritt gegenüber dem Status quo.
Übrigens, und das wird dich vielleicht überraschen: Männer können nicht gebären. Wenn sie Mutti werden wollen, dann müssen sie Kinder adoptieren oder kaufen - auch das ist ein (nicht nur) medizinischer Unterschied zwischen Mann und Frau.
@fdoemges hat natürlich recht, dass bei einem medizinischen Eingriff am Individuum die vorgefundenen “tatsächlichen Gegebenheiten” ausschlaggebend sind. Für Studien aber beispielsweise braucht man Kategorien - eine Differenzierung nach männlich/weiblich ist da aussagekräftiger als “alles Kompost”. Ob eine weitere Aufschlüsselung wissenschaftlich sinnvoll ist, muss im Einzelfall abgewogen werden. In der Regel wird man sich aus Gründen der Übersichtlichkeit auf diese beiden Kategorien beschränken, es sei denn, das Studiendesign hätte gezielt die “Zwischenzustände” zum Inhalt.
Die Sterbefallstatistik, mit der ich mich in der Corona-Zeit ein wenig eingehender beschäftigt habe, basiert auf der standesamtlichen Beurkundung des Sterbefalls – erfasst wird also der Personenstand, wie er beim Standesamt zum Zeitpunkt des Todes aktuell eingetragen ist. Hat jemand zu Lebzeiten eine rechtliche Geschlechtsänderung vornehmen lassen, dann ändert sich der Eintrag im Personenstandsregister entsprechend, und dieser aktualisierte Eintrag – nicht der ursprüngliche Geburtseintrag – geht in die Sterbestatistik ein.
Für die allermeisten - wohl weit über 99 % der Bevölkerung - bleibt der Geschlechtsmarker in der Geburtsurkunde aber gültig bis zum Tod. In der Zahl sind sowohl nachträgliche Anpassungen aufgrund von Trans-, wie von Intersexualität mit drin.
Wie ernst ist es dir tatsächlich mit der Auslöschung der Kategorien männlich/weiblich?
„Passt zu einem Motte-Bailey-Manöver“ sei keine Zuschreibung eines Motte-Bailey-Musters.
Interessant.
Was soll der Satz dann bedeuten?