Die IFG-Reform ist wirklich ein dickes Thema. Ich habe die Sache anhand der Hebelkette als Modell untersucht. Offenbar sind wir nicht die einzigen, die demokratische Ansätze suchen. … Hier die Zusammenfassung.
Fallstudie in Echtzeit: Die Regierung schraubt die Lampe ab
Während wir über stärkere Transparenzpflichten diskutieren, hat die Gegenseite geliefert – nur in die andere Richtung. Am 2. Juli hat der Koalitionsausschuss beschlossen, das Informationsfreiheitsgesetz zu „reformieren”. Liest man das Papier, wird schnell klar: Reformiert wird hier so, wie man ein Haus reformiert, indem man es abreißt.
Was das IFG bisher konnte, in einem Satz: Jeder Mensch durfte von Bundesbehörden Akten verlangen, ohne einen Grund zu nennen. Das war der ganze Trick. Keine Gnade, kein Antrag auf Wohlwollen – ein Recht. Zwanzig Jahre lang sind damit Skandale ans Licht gekommen, die sonst in Registraturen verstaubt wären: Ministerposten mussten geräumt werden, Fördermittelaffären flogen auf, die Kumpanei zwischen Ministerien und Konzernen wurde aktenkundig.
Und jetzt, was daraus werden soll.
Erstens: Wer künftig fragt, muss ein „berechtigtes Interesse” nachweisen. Das klingt harmlos und ist die Kernsprengung! Aus einem Recht für alle wird eine Erlaubnis für wenige – und wer über die Erlaubnis entscheidet, ist ausgerechnet die Behörde, in deren Akten man schauen will. Der Kontrollierte prüft, ob die Kontrolle ihm genehm ist.
Zweitens: Fragen dürfen nur noch natürliche Personen. Übersetzt: Die Organisationen, die das professionell und hartnäckig betreiben – die Rechercheplattformen, die Verbraucherschützer, die Transparenzinitiativen – sind als Antragsteller raus. Man verbietet nicht die Recherche. Man verbietet die Recherchierenden.
Drittens: Die Gebührendeckelung von 500 Euro fällt, künftig gilt das „Kostendeckungsprinzip”. Im Klartext können Anfragen zehntausende Euro kosten – und die bloße Möglichkeit reicht schon: Wer nicht weiß, ob die Antwort 80 oder 18.000 Euro kostet, fragt nicht. Die Abschreckung ist keine Nebenwirkung, sie ist der Zweck.
Dazu neue Ausnahmetatbestände auf einen Stapel von bereits dreißig, und die Namen der Behördenmitarbeiter werden künftig geschwärzt. Verantwortung bekommt ein Passbild ohne Gesicht.
Verpackt ist das Ganze als Punkt 32 in einem Papier mit dem Titel „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung”, einsortiert unter Bürokratieabbau.
Man muss das würdigen: Der größte Rückbau staatlicher Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik reist als Verwaltungsvereinfachung. Kreativ und öde gleichzeitig. Wer dem Gegenmacht-Thread gefolgt ist, erkennt das Muster sofort: es ist die Langeweile-These, diesmal von der Gegenseite gespielt. Das Wirksame wird unsichtbar gemacht, damit niemand hinschaut. Punkt 32 ist darauf angewiesen, dass er langweilig wirkt. Er ist das Gegenteil.
Zur Cui-bono-Frage: Im entscheidenden Gremium sitzt ein Fraktionsvorsitzender, dessen Karriere mehrfach durch IFG-Recherchen in Bedrängnis geriet. Ein weiterer Abgeordneter, der dem Gesetz einen empfindlichen Karriereknick verdankt, hatte schon in den Koalitionsverhandlungen auf die Abschaffung gedrungen. Die SPD ist über den Koalitionsausschuss mit an Bord. Das alles muss man nicht ausschmücken. Es reicht, es hinzuschreiben.
Was das für die Hebelkette bedeutet
Der Beschluss trifft das Modell nicht am Rand, sondern an der Infrastruktur – gleich dreifach:
Er trifft die Übersetzungsfunktion. Cum-Ex wurde zur Geschichte, weil jemand Akten hatte. Die Kumpanei-Recherchen der letzten Monate liefen über IFG-Anfragen. Ohne Aktenzugang keine Belege, ohne Belege keine Erzählung, ohne Erzählung keine Empörung mit Adresse. Man dreht der Boulevard-Grammatik von links den Rohstoff ab.
Er trifft die Gesetzeswerkstatt. Wer Sollbruchstellen nachweisen will, wer fragt, wessen Hand in welchem Paragraphen steckt, braucht Dokumente. Der legislative Fußabdruck lebt von genau dem Zugang, der jetzt verrammelt wird.
Und er ist die exakte Gegenbewegung zur Initiative aus dem Gegenmacht-Thread. Während hier gefordert wird, Licht auf die verdeckten Kanäle zu machen, wird dort die vorhandene Lampe abgeschraubt. Das ist ärgerlich – und zugleich die beste Bestätigung, die das Modell bekommen konnte. Die Gegenseite hat offensichtlich dieselbe Analyse angestellt: Transparenz ist die billigste und schärfste Waffe der Gegenmacht. Niemand baut eine Lampe ab, die nichts beleuchtet.
Drei Gegenhebel, sofort greifbar
Erstens, die EU-feste Hintertür. Das Umweltinformationsgesetz setzt europäisches Recht um – Aarhus-Konvention, Umweltinformationsrichtlinie – und kann vom deutschen Gesetzgeber nicht einfach kassiert werden. Für alles mit Umwelt- und Energiebezug bleibt dieser Zugang offen, dazu die Transparenzgesetze der Länder. Glied 3, das im Sanktions-Beitrag als Flanke auftrat, zeigt hier seine andere Seite: als Schutzschild, das die nationale Dunkelkammer nicht ganz abdunkeln kann. Die praktische Folge: Anfragen, wo möglich, auf die EU-festen Rechtsgrundlagen umstellen – und die Lücken dokumentieren, die das absichtlich schafft.
Zweitens, die Anhörung als Waffe. Der Beschluss ist ein Papier des Koalitionsausschusses, noch kein Gesetz. Es kommt ein Verfahren, es kommen Anhörungen – und der Widerstand ist schon jetzt breiter als üblich: Die Bundesdatenschutzbeauftragte warnt vor der Abschaffung der Informationsfreiheit, die Journalistenverbände sprechen von einer geplanten Blackbox, eine Petition an die Abgeordneten läuft. Jetzt gilt, was hier zum Gesetzgebungshandwerk erarbeitet wurde: jede Schwachstelle des Entwurfs öffentlich aktenkundig machen, den Verfassungskonflikt vorbereiten – der voraussetzungslose Informationszugang hängt an der Informationsfreiheit des Grundgesetzes, und ein „berechtigtes Interesse” als Türsteher davor wird die Gerichte beschäftigen. Wer nach protokollierter Warnung sehenden Auges beschließt, steht später schlecht da. Dafür muss die Warnung ins Protokoll gebracht werden.
Drittens, der Stoff selbst. Boulevard-tauglicher wird es nicht: “Sie wollen wissen, was Ihre Regierung tut? Weisen Sie erst ein berechtigtes Interesse nach. Und bringen Sie zehntausend Euro mit.“ Das ist nach oben adressiert, sachlich gedeckt bis ins Detail, und die Profiteure der Dunkelheit sind namentlich bekannt. Die Mobilisierung braucht hier keine Zuspitzung, nur Nacherzählung – die Fakten sind die Pointe. Wer die Umadressierungs-Übung aus diesem Thread sucht: Hier liegt sie, servierfertig.
Die Bilanz
Kein Grund für große Vokabeln – die Sache ist als nüchterner Satz vernichtender: Eine Regierung baut die Instrumente ab, mit denen man ihr auf die Finger schauen kann, und verpackt es so unauffällig wie möglich. Zusammen mit der Sanktionsmechanik aus dem letzten Beitrag ergibt das eine Linie, die man ohne Dramatisierung ziehen kann: Kontrolle der Macht wird abgebaut, Kontrolle durch die Macht ausgebaut. Zweimal dasselbe Prinzip in wenigen Monaten.
Demokratien sterben selten am Panzer. Meistens sterben sie am Paragraphen – an vielen kleinen, jeder für sich verteidigbar, jeder als Reform getarnt, in der Summe eine Fassade, hinter der niemand mehr nachsehen darf. Punkt 32 ist so ein Paragraph. Er rechnet fest damit, dass er zu langweilig ist, um Widerstand zu erzeugen.
Diese Rechnung kann man ihm verderben. Das Verfahren hat gerade erst begonnen.